Am 9. Juli hat die rechtsextreme ungarische Partei Jobbik (Bewegung für ein besseres Ungarn) das Berufungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verloren.
Die Partei klagte gegen die Auflösung der rechtsextremen paramilitärisch organisierten Vereinigung Magyar Gárda (Ungarische Garde), die 2007 von der Jobbik gegründet und 2009 von den ungarischen Behörden aufgelöst wurde, erklärt Népszava.
Dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge wurde das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit mit dieser Auflösung nicht verletzt.
Der 2007 von der Partei Jobbik geschaffenen Garde gehören mehrere Tausend Mitglieder an. Vorgeworfen wird ihr insbesondere, die Spannungen zwischen Ungarn und Zigeunern verschärft zu haben, sowie junge Magyaren zu rekrutieren, die unter den Folgen der Wirtschaftskrise und der hohen Arbeitslosigkeit leiden. Trotz des Verbots wird die Miliz allerdings auch weiterhin als Kulturverein bestehen.
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