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Über die Hälfte der EU-Länder verbietet Lesben den Zugang zu künstlicher Befruchtung

Für alleinstehende Frauen, trans- und intersexuelle Menschen ist die Situation noch schwieriger. Neben rechtlichen Hürden haben sie mit wirtschaftlichen Hindernissen zu kämpfen: Die meisten Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten, es gibt lange Wartelisten und strenge Zugangskriterien.

Veröffentlicht am 2 Dezember 2021 um 11:17

Heterosexuelle Paare in Europa können sich relativ problemlos einer reproduktionsmedizinischen Behandlung unterziehen, entweder mit Unterstützung der Krankenkassen oder durch Selbstfinanzierung. Das ist legal. Nur in wenigen Ländern tritt der Staat auf die Bremse, wenn das Paar gespendete Eizellen oder Embryonen benötigt.

Schwieriger ist es für lesbische Paare oder alleinstehende Frauen und noch viel schwieriger für trans- oder intersexuelle Menschen. Selbst in Ländern, in denen man meinen könnte, es gäbe keine Diskriminierung. Tatsächlich hat Frankreich erst im Juni 2021 den Zugang zur assistierten Reproduktionstechnologie (ART) für diese Gruppen erlaubt und Norwegen hat dies für  alleinstehenden Frauen 2020 erst zugelassen.

Für lesbische Paare ist die Situation noch heikler: In 24 Ländern ist ihnen der Zugang zu ART gänzlich verwehrt. Auch für die LGTBIQ+-Gemeinschaft ist es in Europa alles andere als einfach, mit ART Kinder zu bekommen. „Die Orte, an denen es für diese Menschen am schwierigsten ist, einen Job zu finden, sich zu outen, zu heiraten oder sich einer rechtlichen Geschlechtsanerkennung zu unterziehen, sind auch die Orte, an denen es am schwierigsten ist, Zugang zu künstlicher Befruchtung zu erhalten“, sagt Cianan Russell von ILGA Europe, einem Zusammenschluss europäischer Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexuellengruppen.

In Ungarn und Polen sei die Situation am schlimmsten, aber das Problem sei in ganz Europa verbreitet. Selbst dort, wo Menschen auf dem Papier legal reproduktiven Beistand erhalten können, kommt es in der Realität zu „Diskriminierung, Belästigung oder sogar Gewalt“, so Russell. Dabei leiden Trans- und Intersexuelle am meisten unter den Problemen, fügt er hinzu.

Menschen, die mit diesen Formen der Diskriminierung konfrontiert sind, müssen sich mit schwierigen Alternativen auseinandersetzen. Im Fall des LGTBIQ+-Kollektivs, so Russell, gibt es drei davon. Die erste besteht darin, die eigene Identität falsch darzustellen, wie z. B. bei lesbischen Paaren, die behaupten, dass nur eine von ihnen eine Behandlung als alleinstehende Frau beantragt, oder bei nicht-binären Menschen oder Transmännern, die sich als Frauen ausgeben. Die zweite Alternative ist, in einem anderen Land Zugang zu künstlicher Befruchtung zu erhalten.

Die dritte Möglichkeit besteht darin, ein Kind mit Freunden oder vertrauten Personen zu bekommen. Obwohl dies nicht einfach ist, schlagen diesen letzten Weg viele Menschen mit Kinderwunsch ein, wenn die Hindernisse ansonsten unüberwindbar scheinen. Izaskun Gamen, Sprecherin der Vereinigung "Single Mothers By Choice" (MSPE), erzählt, dass ihr während ihres jahrelangen Kinderwunsches von manchen Leuten vorgeschlagen wurde, sich doch einfach von einem Fremden schwängern zu lassen und ihm nichts davon zu sagen. Das sei für sie jedoch unvorstellbar, sagt sie: „Wie erklärt man das seinem Kind später? Wie erklärt man ihm, dass es durch eine Lüge entstanden ist?“

Alte Eltern und Mütter in fortgeschrittenem Alter

Das einzige rechtliche Hindernis für heterosexuelle Paare ist in den meisten Fällen das Alter. Frauen, die eine künstliche Befruchtung wünschen, werden immer älter. In den letzten zehn Jahren ist das Durchschnittsalter von Müttern bei der Geburt ihres ersten Kindes, sei es auf natürlichem Wege oder mit Unterstützung, in den meisten europäischen Ländern gestiegen. In Spanien und Irland lag es 2019 bei über 32 Jahren.

Das ist ein Durchschnittswert, was bedeutet, dass viele Frauen sich erst später für künstliche Befruchtung entscheiden, wenn es aufgrund ihres Alters schwieriger wird, auf natürlichem Wege schwanger zu werden. In den meisten Ländern liegt die gesetzliche Höchstgrenze für die assistierte Reproduktion bei 50 Jahren. In Griechenland beispielsweise ist dies das Höchstalter, aber als Reaktion auf die durch die COVID-19-Pandemie bedingten Behandlungsverzögerungen hat die Regierung das Alter bis zum 30. Juni 2023 auf 52 Jahre angehoben. 

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Juana Crespo, Leiterin der gleichnamigen Fruchtbarkeitsklinik in Spanien, die auf schwierige Fälle spezialisiert ist, sagt, das Hauptproblem für ihre Patienten sei das Alter: „Wir werden alt, und wenn unser Fortpflanzungssystem alt wird, ist das ganze Orchester alt.“ Sie nennt dies eine „neue Krankheit. Die Geschichte der verspäteten Mutterschaft ist ungeschrieben“.

Obwohl das Alter der Frau eine häufige Ursache für Reproduktionsprobleme ist, sagt Carlos Calhaz-Jorge, Forscher an der Universidade de Lisboa und Präsident der Europäischen Gesellschaft für menschliche Reproduktion und Embryologie (ESHRE), dass die Hälfte der Probleme von Paaren, die eine künstliche Befruchtung anstreben, vom männlichen Partner ausgehen. Das Alter ist für Männer jedoch kein Faktor, der sie rechtlich ausschließt, und im Allgemeinen gibt es in den europäischen Ländern keine Höchstgrenzen, mit Ausnahme von Frankreich, (59 Jahre), Finnland (60 Jahre) und der Schweiz (56 Jahre), wobei es sich in den beiden letztgenannten Ländern nur um Empfehlungen und nicht um gesetzliche Verbote handelt. In der Schweiz lautet die Empfehlung sogar, dass der Vater größtmögliche Chancen haben sollte, am Leben zu bleiben, bis das Kind 18 Jahre alt ist - eine eher soziologische als medizinische Empfehlung.


Das häufigste Hindernis sind fehlende finanzielle Mittel

Sobald die rechtlichen Hindernisse überwunden sind, treten wirtschaftliche Probleme in den Vordergrund. Calhaz-Jorge zufolge „besteht das Problem für den Großteil der Bevölkerung in der fehlenden öffentlichen Finanzierung. Selbst in Ländern, in denen heterosexuelle Paare ART nutzen dürfen, hängt dies stark von der öffentlichen finanziellen Unterstützung ab“. Eine weitere Diskriminierung ist also wirtschaftlicher Natur: Nicht alle Länder übernehmen die Kosten für diese Techniken (Irland und die Schweiz nicht), und diejenigen, die sie übernehmen, zahlen manchmal nur einen Teil, oder die Wartelisten sind jahrelang, so dass sich jede Verzögerung negativ auswirkt.

In der Tat gibt es große Unterschiede zwischen den europäischen Ländern. Es gibt sogar Unterschiede zwischen den Regionen ein und desselben Landes, wie im Vereinigten Königreich, in Italien und Spanien. So haben alleinstehende Frauen im spanischen Navarra etwa Zugang zur künstlichen Befruchtung, nicht aber zur In-vitro-Fertilisation, selbst wenn sie medizinische Probleme haben, durch Insemination schwanger zu werden. In den anderen Regionen Spaniens ist dies jedoch erlaubt. In Deutschland hingegen ist die In-vitro-Fertilisation für Lesben und alleinstehende Frauen nicht vorgesehen.

Die Altersgrenzen, die bereits ein wichtiges rechtliches Hindernis für diejenigen darstellen, die eine künstliche Befruchtung aus eigener Tasche zahlen müssen, sind für Menschen, die eine von der Krankenkasse übernommene künstliche Befruchtung in Anspruch nehmen wollen, niedriger. Auch bei heterosexuellen Paaren gibt es nur in sehr wenigen Ländern eine Altersgrenze für Männer. In Portugal liegt diese bei 60 und in Österreich bei 49 Jahren. Für Frauen gelten niedrigere Altersgrenzen: von 38 Jahren in Lettland über 46 Jahre in Italien und 48 Jahre in Malta bis hin zu dem in Europa am weitesten verbreiteten Wert von 40 Jahren.

In anderen Ländern ist die staatlich finanzierte künstliche Befruchtung mit zusätzlichen Hürden verbunden, z. B. dürfen Frauen ein bestimmtes Gewicht nicht überschreiten (in Serbien, Rumänien und einigen spanischen Regionen) oder die Paare keine Kinder haben (in Dänemark, Malta, Portugal, Rumänien, Spanien, Schweden und der Türkei).

Eine weitere häufige Einschränkung ist die Beschränkung auf eine maximale Anzahl von Versuchen. Nur wenige Länder sind in Bezug auf die künstliche Befruchtung eindeutig oder legen keine Grenzwerte fest; wenn sie dies tun, sind es in der Regel sechs oder drei Zyklen. Bei der In-vitro-Fertilisation sind die Länder eindeutiger: Fast alle begrenzen die Zahl der finanzierten Versuche. Belgien, Slowenien, Frankreich und Italien finanzieren sechs Versuche. 15 andere Länder finanzieren nur drei Versuche. Rumänien, Moldawien und Kasachstan finanzieren sogar nur einen. Dort wird man entweder beim ersten Mal schwanger, oder man muss die Kosten für weitere Versuche aus eigener Tasche bezahlen.

Irene Cuevas, Leiterin des Embryologielabors des öffentlichen Krankenhauses von Valencia, sagt, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit nach einer bestimmten Anzahl von Versuchen stark abnimmt. „Wir haben nur sehr begrenzte Ressourcen und müssen daher versuchen, diese in irgendeiner Weise zu optimieren. Das sind keine willkürlichen Zahlen“, argumentiert sie.

Hinzu kommen weitere Ausgaben, die dazu führen, dass der Zugang zu künstlicher Befruchtung trotz Kassenfinanzierung nicht kostenlos ist. Am häufigsten sind dies Zusatzausgaben für Medikamente, und die sind beträchtlich. Eine Hormonbehandlung für eine In-vitro-Fertilisation kann in Spanien beispielsweise mehr als tausend Euro kosten.

Auch gibt es lange Wartelisten. Cuevas nennt sie "das grundlegende Problem in Spanien". Lange Wartezeiten sind auch in Ungarn üblich. Früher waren in Ungarn Samenspenden nur von ungarischen Staatsbürgern zugelassen. Doch, auch nachdem dieses Hindernis beseitigt wurde, hat sich die Situation nicht verbessert, sagt Sándor. Letzten Sommer hat Ungarn alle Fruchtbarkeitskliniken verstaatlicht. „Jeder weiß, dass es deshalb fünf bis zehn Jahre lange Wartelisten für alle geben wird, die kein Geld haben“. Und Calhaz-Jorge fügt hinzu: „Ich würde mir in Portugal mehr finanzielle Unterstützung wünschen, weil die Wartelisten zu lang sind, so wie im übrigen Europa auch. Unsere Fruchtbarkeit geht zurück. Mehr Unterstützung könnte helfen, diesen Rückgang zu verlangsamen. Wir haben die Absicht, bis zu 5% aller in Portugal geborenen Babys reproduktionsmedizinische Unterstützung zukommen zu lassen. Das ist realistisch, aber dafür brauchen wir mehr Geld.“

 

Spanien ist zusammen mit Griechenland das Land in Europa, in dem die meisten Kinder mit Hilfe von assistierter Reproduktion geboren werden. 2017 waren es 7,9% aller geborener Kinder. In Italien, dem Vereinigten Königreich und Portugal liegt der Anteil bei etwa 3%.

 

Ist angesichts all dieser Schwierigkeiten eine gemeinsame europäische Regelung möglich, die den gleichen Zugang für alle garantiert? Russell, der LGBTIQ+-Sprecher, erklärt, das sei schwierig. Nicht die EU, sondern die europäischen Länder seien für diese Angelegenheit zuständig, so dass die einzige Möglichkeit, die Rechte von LGTBIQ+ zu verteidigen, die Gerichte seien. Calhaz-Jorge, Vorsitzender der ESHRE, sagt: „Ich bin überzeugt davon, dass es unmöglich ist, eine Anpassung der Richtlinien zu erreichen. Wenn es in einem Land nicht legal ist, alleinstehende Frauen zu behandeln, welche Regelung werden sie dann im Ausland vorfinden? Die politischen Ansichten und die kulturellen Empfindlichkeiten sind nach wie vor sehr unterschiedlich“. Das kann man wohl sagen! 

Übersetzt mit der Unterstützung der European Cultural Foundation
👉 Original artikel bei Civio
In Partnerschaft mit der European Data Journalism Network

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