„Unternehmen gezwungen, Entlassungen wegen Nichteignung rückgängig zu machen“

Veröffentlicht am 27 September 2013

Das portugiesische Verfassungsgericht hat am 26. September sechs Artikel der Reform von 2012 gekippt, mit der der Arbeitsmarkt flexibler gestaltet werden sollte.
Unternehmen, die Arbeitnehmer mit der — in den Artikeln vorgesehenen — Begründung entlassen haben, dass diese nicht länger für ihren Job geeignet seien, müssen somit wieder eingestellt werden.
Andere Maßnahmen hingegen, notiert Diário de Notícias, mit denen die Wettbewerbsfähigkeit der portugiesischen Unternehmen gestärkt werden solle, wie beispielsweise die Streichung von vier bezahlten Feiertagen, seien aber nicht für verfassungswidrig erklärt wordeen.

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