„Verfassungsgericht weist Berlusconi ab“

Veröffentlicht am 20 Juni 2013

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Am 19. Juni hat das italienische Verfassungsgericht Silvio Berlusconis Berufungsklage gegen ein Mailänder Gericht abgelehnt. Letzteres hatte entschieden, eine Anhörung wegen Steuerbetrugs von März 2010 nicht zu verschieben. Der frühere Ministerpräsident hatte den Termin nicht wahrgenommen, weil er angeblich mit einer Regierungskonferenz beschäftigt war, so berichtet der Corriere.

Das Verfassungsgericht wies Berlusconis Begründung ab, da die von ihm genannte Konferenz nicht zu diesem Zeitpunkt abgehalten werden musste. Im Mai bestätigte das Berufungsgericht eine einjährige Haftstrafe und ein fünfjähriges Verbot für Berlusoni, jegliche öffentlichen Ämter zu bekleiden.

„Il Cavaliere”, dessen Unterstützung für die von Enrico Letta (PD) geleitete Regierung ausschlaggebend ist, teilte mit, seine „politische“ Verurteilung werde die Koalition nicht gefährden, doch einige Minister seiner Partei drohten mit ihrem Rücktritt, falls das Urteil bestätigt werde.

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