Was ist der Kompromiss zum Mediengesetz wert?

Veröffentlicht am 17 Februar 2011

„Das Mediengesetz wird geändert“, titelt Népszabadság nach dem Beschluss von Viktor Orbans Regierung, den umstrittenen, Anfang Januar in Kraft getretenen Text so abzuändern, dass die Bemerkungen der Europäischen Kommission hinsichtlich Meinungsfreiheit und audiovisueller Ausstrahlung berücksichtigt werden. Die Tageszeitung erklärt, Budapest habe sich dazu verpflichtet, die von Brüssel verlangten „technischen Anpassungen“ vorzunehmen und die Klausel zurückzuziehen, laut welcher Medien, die „abfällige Ansichten über Personen veröffentlicht“ hätten, eine Sanktion wegen „Beleidigung“ erhalten sollten. Die Forderung nach einer „ausgewogenen Berichterstattung“ soll zudem auf „proportionale“ Weise angewendet werden. Weiter betrifft das Gesetz nun nicht mehr die audiovisuellen Blogger, die TV-on-Demand-Sender und die audiovisuellen Medien mit Sitz in anderen EU-Ländern. Népszabadság begrüßt zwar den Beschluss der ungarischen Regierung, bedauert jedoch, dass es sich nur um einen „Kompromiss“ handelt und dass „die Frage der Unabhängigkeit des Medienrates nicht behandelt“ wurde.

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