„Zum Arztbesuch über die Grenze”

Veröffentlicht am 16 September 2013

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Im Rahmen der EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung werden polnische Patienten ab dem 25. Oktober in andere EU-Länder reisen dürfen, um sich dort ärztlich behandeln zu lassen, berichtet Gazeta Wyborcza.

Nach den Richtlinien des Landes werden die Kosten für die Behandlung anschließend vom Nationalen Gesundheitsfond (NFZ) zurückerstattet. Allerdings könnte von diesen Mitteln ganz schnell nichts mehr übrig sein, sorgt sich die Regierung, zumal „Tausende verärgerte Patienten [bisher monatelang warten mussten, um einen Spezialisten] im Ausland zu konsultieren”.

Dementsprechend will der Gesundheitsminister Beschränkungen einführen, mit denen er die Polen davon abhalten will, Gesundheitsdienstleistungen im Ausland in Anspruch zu nehmen. Zum einen sollen polnische Ärzte dazu verpflichtet werden, eine Überweisung für eine Behandlung im Ausland auszustellen. Zum anderen sollen die Kosten für Behandlungen und Medikamente nur dann zurückerstattet werden, wenn sie ohnehin von der NFZ übernommen werden.

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Sollten diese Ergänzungen nicht vor dem 25. Oktober hinzugefügt werden – was unwahrscheinlich ist – wird „Brüssel möglicherweise eine Geldbuße gegen Polen verhängen, die sich pro Tag Verzug auf mehrere Tausend Euro belaufen könnte”, fügt die Tageszeitung hinzu.

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