Ein Bericht über die Reform der französischen Strafverfahren, der Staatspräsident Nicolas Sarkozy am 1. September ausgehändigt wurde, empfiehlt, den Untersuchungsrichter abzuschaffen und die Rolle des Staatsanwalts, der dem Justizministerium untersteht, zu verstärken. Obwohl diese Reform das französische System dem vieler anderer Länder annähert, befürchtet die Tageszeitung Libération, es könne die Unabhängigkeit der Justiz gegenüber der politischen Macht in Frage stellen. Denn in anderen Ländern, so liest man in Libération, "lässt die politische Macht traditionsgemäß der Justiz ihren freien Lauf. In Frankreich ist das nicht so. Seit Ewigkeiten hegen die (…) Politiker Revanchegelüste gegenüber den kleinen Richtern, die sich ein bisschen zu wachsam in die Belange der Mächtigen einmischen." Die Funktion des Untersuchungsrichters, jener "ehemaligen Galionsfigur der gerichtlichen Ermittlungen in den meisten kontinentaleuropäischen Ländern" gibt es in Deutschland und Italien seit 20 Jahren nicht mehr. Nur in Spanien, Belgien und den ehemaligen Volksdemokratien wurde sie aufrechterhalten.
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