Welchen Wert hat eine Euthanasieerklärung für Niederländer, die in einem anderen europäischen Land leben? Gar keinen, zumindest nicht in Italien. De Volkskrant berichtet über die Niederländisch-Italienerin Anne Busato (63), die seit einer Hirnblutung im November 2009 in einem vegetativen Zustand lebt. Obwohl sie vor 20 Jahren eine Erklärung abgegeben hat, laut welcher ihre künstliche Ernährung im Fall eines Hirntods oder eines vegetativen Zustands eingestellt werden soll, wie im niederländischen Recht vorgesehen, kann ihr Ehemann nicht durchsetzen, dass ihr letzter Wille ausgeführt wird. Das Euthanasiegesetz in den Niederlanden ist nur anwendbar auf Niederländer, die auch in den Niederlanden ihren Wohnsitz haben. "Für die Italiener ist Euthanasie gleichbedeutend mit Mord; sie sagen, dass in den Niederlanden Kranke und sogar Babys getötet werden", erklärte der Ehemann der Volkskrant. Damit er seine Frau in die Niederlande zurückbringen kann, ließ er sich in Den Haag gerichtlich zum Vormund seiner Frau bestimmen, doch Italien erkennt diesen Entscheid nicht an.
Schätzen Sie unsere Arbeit?
Dann helfen Sie uns, multilingualen europäischen Journalismus weiterhin frei zugänglich anbieten zu können. Ihre einmalige oder monatliche Spende garantiert die Unabhängigkeit unserer Redaktion. Danke!

