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Ungarns Verfassung am Pranger

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Veröffentlicht am 9 Juni 2011

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Nach dem Mediengesetz nehmen die EU-Abgeordneten nun die neue ungarische Verfassung unter die Lupe. Népszabadság meldet auf ihrer Titelseite Zweifel an der von der Regierung entschiedenen Verwendung der Finanzmittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die „Kampagne gegen Abtreibung“ an und berichtet über die am 8. Juni im Europäischen Parlament geführte Debatte. Dort machten die EU-Abgeordneten insbesondere auf die Stellen im Text aufmerksam, in denen die Ideale der konservativen Mehrheitspartei Ungarns – Fidesz – weitestgehend übernommen wurden, u. a.: Zusätzliche Wählerstimmen für Großfamilien, die Erklärung der katholischen Religion zur Staatsreligion, oder die Weigerung, die Diskriminierung Homosexueller anzuerkennen. Auch wenn sich die EU-Justiz-Kommissarin Vivane Reding, die von den EU-Abgeordneten um ihre Meinung gebeten wurde, bisher nicht zum Verfassungsinhalt äußerte, „behielt sie sich das Recht vor, zu überprüfen, ob die verfassungsgemäße Gesetzgebung den Grundlagen der EU entspreche“. Bevor Maßnahmen ergriffen werden, möchte Brüssel das Urteil der Experten der Venedig-Kommission(Beratungsorgan des Europarats) abwarten.

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