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„Rabbiner bestürzt über das Schächtungs-Verbot“ titelt De Volkskrant. Am 12. April organisierte eine Gruppe Großrabbiner aus mehreren EU-Ländern eine Pressekonferenz in Schiphol (in der Nähe von Amsterdam), um ihrer Unzufriedenheit über den diesbezüglichen Gesetzesentwurf Ausdruck zu verleihen. Dieser soll dem niederländischen Parlament am 13. April vorgelegt werden. Gegenwärtig müssen die Tiere vor dem Schlachten betäubt werden. Mit einer Ausnahme: Das rituelle Schlachten, bei dem die Betäubung verboten ist. Jedoch sind verschiedene politische Parteien der Meinung, die Tiere würden beim rituellen Schächten unnötige Qualen leiden. Die Zeitung weist darauf hin, dass in den Niederlanden jährlich etwa zwei Millionen Tiere ohne Betäubung geschlachtet werden. Mehrere EU-Länder, darunter Schweden, Norwegen, Österreich, Estland und die Schweiz, haben bereits ein ähnliches Gesetz verabschiedet.

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