„Einwanderern und Flüchtlingen mit humanitärem Status sollen nach fünfjährigem Verbleib in der EU neue Aufenthaltsrechte gewährt werden“ lautet der Änderungsantrag der EU-Richtlinie von 2003, der am 11. April vom EU-Rat für Justiz und Inneres angenommen wurde. Doch mindestens ein von der Einwanderung stark betroffenes Land ist dagegen: Malta.
2013 soll die Richtlinie des Europäischen Rats in Kraft treten und „Hunderten von Flüchtlingen und anderen Schwarzafrikanern in Malta eine Menge neuer Rechte geben, die mit denen vergleichbar sind, die Nicht-EU-Bürgern gewährt werden, die hierher kommen, um ein legales Leben zu führen“, berichtet die Times of Malta.
Dadurch räumt man diesen Einwanderern auch das Recht ein, in anderen EU-Ländern zu wohnen.
Das Land war „strikt dagegen“ berichtet die maltesische Tageszeitung. „Als der Vorschlag den Justiz- und Innenministern 2008 erstmals unterbreitet wurde, gelang es Malta aufgrund der damals notwendigen Einstimmigkeitsregel zur Verabschiedung von Gesetzen, ihn im Alleingang zu blockieren.“ Jedoch scheiterte der Versuch, die Einführung bis 2018 aufzuschieben.