Der muslimische Vollschleier kann in Frankreich nicht per Gesetz "generell" aus dem öffentlichen Raum verbannt werden, denn das sei rechtswidrig. So der Wortlaut einer Stellungnahme des Staatsrats an die französische Regierung. Die Regierung plant ein Vollverbot, und will "unbedingt gesetzlich gegen den Ganzkörperschleier vorgehen." Das Prinzip der Laizität beträfe nur Behörden und Beamte, nicht aber Firmen oder Privatpersonen, außer in öffentlichen Einrichtungen, notiert Le Monde. Ein Vollverbot im Namen der Menschenwürde wäre auch nicht zulässig, so der Staatsrat, der daran erinnert, dass der Europäische Gerichtshof für Menschrechte die freie Meinungsäußerung schütze, solange sie anderen nicht schade. Er rät deshalb, ein Verbot nur in bestimmten Orten auszusprechen: in Wahlbüros, Gerichtssälen, Prüfungsräumen, etc. Im selben Moment, am 31. März, sprach sich eine Kommission belgischer Abgeordneter für ein Vollverbot des Ganzkörperschleiers im öffentlichen Raum aus — und selbst auf der Straße —, was eine Premiere in Europa wäre...
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