"Die Lissabonner Ausnahmeregelung von Klaus ist bedroht",titelt Lidové noviny. Präsident Václav Klaus hatte seine berühmte Ausnahmeklausel im Oktober 2009 als Bedingung zur Ratifizierung des Vertrages von Lissabon errungen. Entgegen der Vorgaben der EU-Grundrechte-Charta setzte er da eine Garantie der Benes-Dekrete durch (mithilfe derer die Sudetendeutschen ihren nach dem Zweiten Weltkrieg beschlagnahmten Besitz wiedererlangen sollten). Ihre Aushebelung wurde so unmöglich gemacht. Jedoch war es 2009 für eine Aufnahme der Ausnahmeregelung in den Vertragstext zu spät. Eine neue Gelegenheit zur offiziellen Aufnahme der Klausel bietet jetzt der Vertrag zum EU-Beitritt Kroatiens. Mit dem kroatischen Beitritt sollen alle 27 Mitgliedsstaaten auch die tschechische Klausel absegnen. Wie Lidové noviny berichtet, üben aber mehrere Länder – insbesondere Österreich und Ungarn – Druck auf die Juristen aus, die den Beitrittsvertrag Kroatiens verfassen. Ihr Ziel: Die "Ausnahmeregelung Klaus" soll es nicht mehr geben.
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