Der Brief von José Manuel Barroso an den ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orbán, in dem der Präsident der Europäischen Kommission am 12. April seine Zweifel über die jüngsten ungarischen Verfassungsreformen und ihre Übereinstimmung mit dem EU-Recht äußerte, scheint Früchte zu tragen.
Am 15. April, so die Zeitung, schlug die von der rechtsnationalistischen Partei Fidesz geführte Regierung Gesetzesänderungen zu den Einschränkungen im Bereich der politischen Werbung vor. Dies war einer der Beschwerdepunkte der Kommission – insbesondere im Hinblick auf die Europawahlen von 2014. Die anderen von Brüssel beanstandeten Maßnahmen betreffen die Unabhängigkeit der Presse, der Justiz und der Zentralbank.
Am 17. April soll das Europäische Parlament in der Vollversammlung über die Position der Kommission und des Rats über den Stand der Verfassung in Ungarn debattieren. Im Juni soll dann ein Entschluss über die „Lage der Grundrechte“ in Ungarn getroffen werden.