Wenn es um Asyl- und Migrationsfragen geht, handeln die jeweiligen EU-Länder gerne im Alleingang und nach eigenem Gutdünken, auch wenn sie das Gegenteil versprechen. Das jüngste Beispiel dafür ist ein “innovativer” Gesetzesentwurf seitens der britischen Regierung, der auf dem letzten Treffen der Migrationsminister diskutiert wurde. Dieser würde es dem Vereinigten Königreich ermöglichen, Migranten, die über den Ärmelkanal einreisen, ihr Asylrecht zu verbieten.
London gab dabei zu, dass ein solches Gesetz "die Grenzen des internationalen Rechts verschieben würde". Das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen erklärte daraufhin, dass es die Grenzen der Genfer Flüchtlingskonvention nicht nur "verschieben", sondern klar überschreiten würde.
Auch wenn die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) das Recht auf Asyl nicht garantiert, könnte sie dem Vereinigten Königreich ein Dorn im Auge bei der Umsetzung ihres Plans sein. "Aber, was solls, wir könnten ja aus dem Konvent austreten”, reagierte Premierminister Rishi Sunak im Februar auf die Kontroverse.