„Doppelte Staatsbürgerschaft, ja, aber nur, wenn man über ein Jahr lang im anderen Land gewohnt hat, bei einer Mischehe oder nach 5 Jahren Studium“. So sehen der SME zufolge die Kompromiss-Vorschläge der slowakischen Regierung für ein Abkommen mit Ungarn aus. Bratislava versucht so die Spannungen zu schlichten, die durch das ungarische Gesetz aufgekommen sind, das allen im Ausland lebenden magyarischen Minderheiten die ungarische Staatsbürgerschaft zuspricht. Die Slowakei hatte damals ihrerseits ein Gesetz verabschiedet, welches Besitzern eines ungarischen Passes die slowakische Staatsangehörigkeit absprach. SME titelt: „Sie sind ohne Most zu den Ungarn gegangen" und macht somit deutlich, dass die Beratungen ohne die Minister der ungarischen Minderheitenpartei in der Slowakei (Most-Híd) abgelaufen sind. „Es besteht kein internationaler Vertrag, der explizit den Erwerb einer Staatsangehörigkeit verbietet, wenn man im besagten Land nicht wohnhaft ist. Der slowakische Vorschlag in Form einer Genehmigung der Staatsbürgerschaft basiert auf schon bestehenden Verträgen und ‚politischer Höflichkeit“, so die Tageszeitung.
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