Abtreibungsrecht in der französische Verfassung: ein historischer Schritt

Veröffentlicht am 12 März 2024 um 17:08
IVG Constitution - Anne Derenne

Am 4. März wurde das Recht auf Abtreibung in der französischen Verfassung verankert. Damit ist Frankreich das erste Land der Welt, das einen solchen Schritt unternimmt.

Die Abstimmung wurde mit großer Mehrheit (780 von 920 Stimmen) und gegen den Widerstand einiger rechter Parteien angenommen. In dem Text heißt es: „Das Gesetz legt die Bedingungen fest, unter denen das garantierte Recht der Frau auf einen freiwilligen Schwangerschaftsabbruch ausgeübt wird”. Das „Recht auf Abtreibung” wird also nicht direkt erwähnt, was im Widerspruch zu den Forderungen einiger feministischer Bewegungungen steht, die argumentierten, dass dies den Opfern der Nichteinhaltung einen Rückgriff auf den Staat ermöglichen würde, wie es beim Recht auf Bildung der Fall ist.

Die Entscheidung wurde in einem angespannten internationalen Kontext getroffen. So hat der Oberste Gerichtshof der USA im Jahr 2022 beschlossen, das Recht auf Abtreibung auf Bundesebene abzuschaffen. Zudem stellen sich vermehrt rechtsextreme Bewegungen in mehreren europäischen Ländern gegen das volle Recht der Frauen auf körperliche Autonomie und haben regelrechte Anti-Abtreibungskampagnen gestartet. Obwohl der Schwangerschaftsabbruch in ganz Europa legal ist, ist er in Polen und Malta nur bei Vergewaltigung oder wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, erlaubt.

Obwohl die Verfassungsänderung historisch ist, wird sie in Frankreich (wo Abtreibung seit 1975 legal ist) keinen wirklichen Zugang zur Abtreibung garantieren, da die Zahl der Geburtenkliniken (von 1.369 im Jahr 1975 auf 458 im Jahr 2020) und Familienplanungszentren, in denen Abtreibungen durchgeführt werden, rückläufig ist. 17 Prozent der Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen wollen, können dies in ihrem Wohnsitz-Departement nicht tun, wobei in einigen Gebieten Spitzenwerte von 48% erreicht werden.


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