Der Euro ist gerichtet, gerettet ist er noch nicht. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein Krisen-Urteil; es taugt, um die Euro-Krise durchzustehen. Das Urteil stellt sich Europa nicht entgegen, es droht auch nicht - wohl auch deshalb, weil die Lage ohnehin bedrohlich genug ist. Das Gericht will dazu beitragen, die Krise zu meistern: Zu diesem Zweck schöpft es die Möglichkeiten des Grundgesetzes aus bis zum letzten Rest.
Die Euro-Rettung war nicht die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts. Und es war auch nicht seine Aufgabe, darüber zu urteilen, ob die finanzpolitischen Maßnahmen zu seiner Rettung gut und geeignet sind. Die Aufgabe der Richter war allein die Entscheidung darüber, ob der deutsche Milliardenbeitrag an der Hilfe für Griechenland und den Euro verfassungsgemäß ist.
Er ist es, sagt das Gericht - und dann folgen dem Ja nicht viele "Aber", wie man sie sonst bei den Europa-Entscheidungen des Gerichts kennt. Es folgt eine Kaskade von "Wenns": Solche Hilfen sind verfassungsgemäß, wenn der Haushaltsausschuss jeder einzelnen Zahlung zustimmt, wenn es also keinen Automatismus für Zahlungen gibt, wenn das Parlament der Herr des deutschen Zahlungsverfahrens bleibt, wenn die Parlamentarier also die Möglichkeiten zur Kontrolle, also nicht nur zum Jasagen, sondern auch zum verbindlichen Neinsagen behalten. Das höchste Gericht hat mit seiner Wenn-Kaskade die Kastration des Bundestags fürs Erste verhindert. Nur deshalb und nur dann sind die Milliardenhilfen verfassungsgemäß.
Den kompletten Artikel in der Süddeutschen Zeitung lesen.