„Rückkehr an die Märkte liegt in den Händen des deutschen Verfassungsgerichts“

Veröffentlicht am 12 Juni 2013

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Am 11. und 12. Juni verhandelt das deutsche Verfassungsgericht in öffentlicher Anhörung über die Rechtsmäßigkeit des von der Europäischen Zentralbank (EZB) beschlossenen Programms zum Kauf von Staatsanleihen aus Krisenländern. In der Phase nach der Troika-Evaluierung war dieses Programm eines der wichtigsten Bestandteile des portugiesischen Wirtschaftssystems. Nun wird geprüft, ob es einen Verstoß gegen die deutsche Verfassung darstellt.

Sollte das Verfassungsgericht das Programm „Outright Monetary Transactions” (OMT) als verfassungswidrig erklären, wird Portugal nicht weiter von den Finanzhilfen profitieren, die seine Rückkehr an die Märkte garantieren und die Gefahr eines zweiten Rettungspaketes abwenden könnten, meint die Wirtschaftszeitung.

Das OMT-Programm ermöglicht es der Europäischen Zentralbank, Staatsanleihen zu garantieren. Dafür werden der EZB Aufsichtsbefugnisse gewährt und die Prüfung von Strukturreformen überlassen.

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