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Silvia Carta: „Um die Ursachen von Zwangsarbeit zu bekämpfen, reicht es nicht, ein Produkt vom Markt zu verbannen”

Im November 2024 hat der Rat der Europäischen Union eine Verordnung angenommen, mit der Produkte, die im Rahmen von Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom europäischen Markt verbannt werden sollen. Der Text wird zwar für seine Absicht gelobt, die Ausbeutung zu bekämpfen, berücksichtigt aber zu wenig die Auswirkungen, die er auf die gefährdeten Beschäftigten haben könnte, erklärt Silvia Carta, Advocacy Officer bei der Nichtregierungsorganisation für soziale Gerechtigkeit und Menschenrechte für Menschen ohne Papiere PICUM.

Veröffentlicht am 5 Dezember 2024
Silvia Carta – PICUM

Silvia Carta arbeitet als Advocacy Officer für die Nichtregierungsorganisation PICUM. In der Vergangenheit war sie für mehrere Organisationen und Gruppen tätig, unter anderem für das Europäische Parlament. PICUM mit Sitz in Brüssel setzt sich für soziale Gerechtigkeit und die Achtung der Menschenrechte von Menschen ohne Papiere in Europa ein. Die NGO fungiert als Dachorganisation für mehr als 100 andere Organisationen, die in denselben Interessenbereichen tätig sind.

Voxeurop : Wie sieht die Situation in der EU in Bezug auf Zwangsarbeit und Arbeitsmigrierende aus?

Silvia Carta: Arbeitsmigrierende mit unsicherem, abhängigem oder irregulärem Status sind häufig mit Bedingungen konfrontiert, die unter den von Mindestarbeitsnormen und Tarifverträgen geforderten liegen, und zwar in Bezug auf Bezahlung, Arbeitszeit, Ruhezeiten, Krankheitsurlaub, Urlaub sowie Gesundheit und Sicherheit. Diese Risiken von Arbeitsrechtsverletzungen können durch eine Kombination von Faktoren wie Lohndiebstahl, übermäßige Arbeitszeiten, Anhäufung von Schulden, Beschlagnahme von Dokumenten, Drohungen, Abhängigkeit von der/dem Arbeitgebenden in Bezug auf Wohnung und Aufenthaltsstatus, körperliche und sexuelle Gewalt und eingeschränkte Mobilität zu Zwangsarbeit führen oder sich in Zwangsarbeit verwandeln.

Die Definition von Zwangsarbeit besagt, dass einer Person unter Androhung einer Strafe und ohne ihre Zustimmung Arbeiten oder Dienstleistungen abverlangt werden. Im Falle von Migrierenden ohne Papiere kann die besondere Situation der Abhängigkeit und Verletzlichkeit jedoch einen besonderen Einfluss auf die Definition der Freiwilligkeit haben.

In der Rechtssache Chowdury fällte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein wegweisendes Urteil zu dieser Frage. Der Fall betraf 42 Arbeitsmigrierende auf einer Erdbeerfarm in Griechenland, denen nach mehreren Monaten Arbeit unter minderwertigen Bedingungen der Lohn verweigert worden war. Der EGMR befand, dass dies sowohl den Tatbestand der „Zwangs- oder Pflichtarbeit“ als auch des „Menschenhandels“ erfüllt. 

Dieser Fall war bahnbrechend, weil die Beschäftigten ursprünglich in die Vereinbarung eingewilligt hatten und weil sie sich frei bewegen konnten und die Möglichkeit hatten, den Betrieb zu verlassen. Obwohl die Beschäftigten theoretisch die Erdbeerfarm hätten verlassen können, taten sie dies nicht, zum Teil weil sie wussten, dass sie im Falle einer Abreise niemals den ihnen geschuldeten Lohn erhalten würden. Bei der Feststellung von „Zwangsarbeit“ betonte der Gerichtshof die Tatsache, dass die Beschäftigten keine Papiere hatten, und merkte an, dass ihr irregulärer Status sie einem erhöhten Risiko aussetzte, aus Griechenland ausgewiesen zu werden, wenn sie den Betrieb verließen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass ihre Arbeit aufgrund ihrer Verletzlichkeit und der Angst vor Verhaftung, Inhaftierung oder Abschiebung nicht als freiwillig bezeichnet werden könne.

Können Sie den politischen Kontext erläutern, der zu dieser neuen Verordnung geführt hat?

Diese Gesetzgebung wurde als Möglichkeit gesehen, Länder wie China oder Turkmenistan zu sanktionieren, in denen es Berichte über systematische staatlich geförderte Zwangsarbeit gibt. In der EU wurde sie als eine Möglichkeit zur Ergänzung des bestehenden Rechtsrahmens gegen Zwangsarbeit vorgestellt, einschließlich der Richtlinie zur Bekämpfung des Menschenhandels und der Richtlinie über Sanktionen gegen Personen, die irreguläre Migrierende beschäftigen. Sowohl der Vorschlag als auch die endgültige Verordnung verfehlen jedoch teilweise ihr Ziel, da sie die Auswirkungen des Produktverbots auf die zwangsweise ausgebeuteten Beschäftigten sowohl innerhalb der EU als auch im Rest der Welt außer Acht lassen.

Es wurde kritisiert, dass diese Verordnung auf die „Produkte der Zwangsarbeit“ abzielt und nicht auf die Zwangsarbeit selbst. Warum ist das ein Problem?

Um die Ursachen von Zwangsarbeit zu bekämpfen, reicht es nicht, ein Produkt vom Markt zu verbannen. Man verbessert so auch nicht die Bedingungen für die Beschäftigten per se. Ohne Investitionen in Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der anhaltenden Auswirkungen und ohne einen Ansatz, bei dem die Rechte der Beschäftigten im Mittelpunkt stehen, besteht bei einem Produktverbot die Gefahr, dass die Beschäftigten ohne ein – selbst prekäres – Einkommen bleiben und keine realistischen Aussichten auf Gerechtigkeit und Entschädigung haben.

Insgesamt wurde diese Verordnung auch dafür kritisiert, dass sie die Realitäten gefährdeter Menschen und die Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, nicht berücksichtigt. Inwiefern? Könnte dies das ordnungsgemäße Funktionieren dieser Verordnung behindern?

Die angenommene Verordnung sieht weder eine systematische Konsultation oder Einbeziehung der betroffenen Beschäftigten vor, noch umfasst sie Abhilfemaßnahmen oder Zugang zu besseren Bedingungen für die Opfer von Zwangsarbeit, die die Produkte hergestellt haben. Es besteht die Gefahr, dass Beschäftigte, die von Zwangsarbeit betroffen sind, einfach ihre Lebensgrundlage verlieren, ohne die Möglichkeit zu haben, Gerechtigkeit und Abhilfe zu erhalten. Darüber hinaus besteht für Beschäftigte, deren Aufenthaltsstatus von der/dem Arbeitgebenden abhängt, oder für Beschäftigte ohne Papiere die Gefahr, dass sie aufgrund ihres Einwanderungsstatus inhaftiert und abgeschoben werden, wenn sie versuchen, ihre Rechte geltend zu machen oder mit den Behörden während der Ermittlungen in Fällen von Zwangsarbeit zusammenzuarbeiten.

Damit diese Verordnung funktioniert und wirklich zur Abschaffung von Zwangsarbeit beiträgt, sollte der Zugang zu Rechtsmitteln für Beschäftigte im Mittelpunkt der Maßnahmen stehen, einschließlich spezifischer Maßnahmen zur Abmilderung der negativen Auswirkungen eines Produktverbots auf Beschäftigte und zur Schaffung von Rechtsmitteln, die in Zusammenarbeit mit den betroffenen Beschäftigten und repräsentativen Interessengruppen entwickelt werden.

Es wurde argumentiert, dass die EU die Tatsache, dass diese Verordnung nur teilweise auf die Opfer ausgerichtet ist, unter anderem damit erklärt, dass bereits andere Rechtsvorschriften bestehen. Können Sie dieses Argument erläutern? Sind die existierenden Verordnungen wirklich ausreichend?

Als die Kommission und die Mitgesetzgebenden mit der Frage der Abhilfe und der Unterstützung der Beschäftigten konfrontiert wurden, haben sie bestehende EU-Rechtsvorschriften wie die EU-Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels als Notlösung genutzt, um die Lücken dieser Verordnung zu schließen. Die Rechtsvorschriften zum Schutz der Opfer von Zwangsarbeit, Menschenhandel und Ausbeutung sind jedoch für Opfer, die keine Papiere besitzen oder einen unsicheren Aufenthaltsstatus haben, unzureichend. Nur in einigen Fällen können die Betroffenen eine befristete Aufenthaltserlaubnis erhalten, solange es ein Strafverfahren gibt, an dem sie mitarbeiten können. Aber der Zugang zu Rechtsmitteln, einschließlich sicherer Aufenthaltsgenehmigungen und Entschädigungen, ist nach wie vor sehr mangelhaft.

Außerdem gilt keine der EU-Rechtsvorschriften für Verstöße, die außerhalb der EU begangen werden.

Der Begriff Zwangsarbeit ist in der Realität sehr weit gefasst und manchmal schwer zu definieren. Kann diese Verordnung tatsächlich zu einem besseren Verständnis des Problems beitragen? In vielen Fällen ist die Grenze zwischen Zwangsarbeit und anderen Formen der Beschäftigung sehr dünn.

Wie das Beispiel der Chowdury-Rechtsprechung zeigt, hängt das, was als Zwangsarbeit angesehen werden kann, von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Situation der Beschäftigten. Auch hier wird es darauf ankommen, ob diese Verordnung zu einem besseren Verständnis des Problems beiträgt, ob die Umsetzung der Verordnung die Beschäftigten in den Mittelpunkt stellt, z. B. indem man sie während der Untersuchungen konsultiert, ihre Bedürfnisse versteht und sie vor nachteiligen Auswirkungen schützt.

Selbst in Fällen, in denen die Schwere der Situation nicht zu einem Produktverbot führt, sollten die Untersuchungen als Gelegenheit genutzt werden, um bessere Bedingungen für die Beschäftigten durchzusetzen. Es ist von grundlegender Bedeutung, dass die geeigneten Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen mit den relevanten Interessengruppen, Gemeinschaften, Beschäftigten und ihren Vertretenden, einschließlich der Gewerkschaften, diskutiert und beschlossen werden, um sicherzustellen, dass sie den tatsächlichen Bedürfnissen der Betroffenen entsprechen. Solche Maßnahmen sollten auch an die Aufhebung von Produktverboten geknüpft sein.

Wie fügt sich diese neue Verordnung Ihrer Meinung nach in den neuen Rahmen ein, den die EU im Bereich der Migration aufbaut? In den letzten Jahren haben wir eine Vielzahl von Arbeitsabkommen mit Drittländern, den neuen Pakt für Migration und Asyl usw. gesehen.

Angemessene Arbeitsbedingungen für Menschen, die in der EU arbeiten, sollten bei Überlegungen zur Arbeitskräftemobilität im Vordergrund stehen. Dies ist jedoch oft nicht der Fall, wie diese Verordnung zeigt. Dies steht im Einklang mit anderen Politiken, die einen Ansatz der Migrationskontrolle und -durchsetzung bevorzugen, während Legalisierung, reguläre Wege und Arbeitsrechte oft in den Hintergrund treten.

Zwangsarbeit ist ein integraler Bestandteil eines Systems, in dem der Markt aktiv nach den billigsten Arbeitskräften sucht, um das beste Ergebnis zu erzielen. Können wir Zwangsarbeit wirksam bekämpfen, ohne dieses System von vornherein in Frage zu stellen?

Zwangsarbeit und Ausbeutung werden nur sehr schwer zu beseitigen sein, wenn wir weiterhin in einem System arbeiten, in dem Unternehmen von billigen Arbeitskräften profitieren können. Auch die Arbeitsmigrationspolitik muss hier eine Rolle spielen, insbesondere indem sie dafür sorgt, dass die Beschäftigten eine angemessene Genehmigung erhalten und nicht an die Arbeitgebenden gebunden sind.

Wir haben viel über die Probleme dieser Verordnung gesprochen, aber was kann getan werden, um diesen Text zu verbessern und hoffentlich Menschen zu helfen, die Opfer von Zwangsarbeit sind?

Bei der Umsetzung dieser Verordnung müssen die EU-Mitgliedstaaten die Ermittlungen klar von der Durchsetzung der Einwanderungsbestimmungen trennen, damit die Ermittlungsbehörden Menschen ohne Papiere nicht an die Einwanderungsbehörden melden. Außerdem müssen sie während des gesamten Ermittlungs- und Verbotsverfahrens eine systematische Konsultation mit den betroffenen Beschäftigten und ihren Vertretenden vorsehen und sicherstellen, dass dies gefahrlos möglich ist.

Opfer von Zwangsarbeit müssen entkriminalisiert werden und Personen mit unsicherem Aufenthaltsstatus oder ohne Papiere müssen die Möglichkeit bekommen, ihren Status zu regularisieren und eine neue Beschäftigung zu finden, sowie weitere Unterstützung beim Zugang zu Abhilfemaßnahmen und Rechten wie Lohnnachzahlung und Entschädigung erhalten.

Abgesehen von den fehlenden Abhilfemaßnahmen für die betroffenen Beschäftigten geht die Verordnung auch nicht auf die eigentlichen Ursachen der Zwangsarbeit ein. Erforderlich wäre eine Reihe flankierender Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigten, Gewerkschaften, der Zivilgesellschaft, Menschenrechtsverteidigenden, kleinen und mittleren Unternehmen, Kleinbäuerinnen und -bauern und lokalen Gemeinschaften - überall dort, wo Zwangsarbeit vorkommt.

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