Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat am 21. Oktober die Berufung der spanischen Regierung gegen ein Urteil vom Juni 2012, welches die retroaktive Anwendung der sogenannten „Parot-Doktrin“ [eine nachträgliche Haftverlängerung, benannt nach einem der ersten ETA-Terroristen] für rechtswidrig erklärte, abgelehnt.
Diese Doktrin von 2006, welche 2012 ausdrücklich vom spanischen Verfassungsgericht geprüft und genehmigt worden war, sah vor, dass Hafterlasse rückwirkend für jedes einzelne Verbrechen und nicht mehr für die maximale Strafe von 30 Jahren berechnet werden sollen, was de facto die Strafe verlängert.
Der Straßburger Gerichtshof entschied im Fall der ETA-Terroristin Inés del Río Prada, welche für mehrere Morde zu insgesamt mehr als 3000 Jahren Haft verurteilt worden war. Sie muss nach dieser Entscheidung mit sofortiger Wirkung wieder auf freien Fuß gesetzt werden. Mindestens 55 weitere Terroristen könnten vom diesem Urteil profitieren.
Opferverbände forderten, dass die spanische Regierung sich nicht diesem Urteil beugen solle. „Sicher, für die Öffentlichkeit ist das ein sehr sensibles Thema“,schreibt El País...
doch sollte der Staat sich weigern, sich einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beugen, würde dies die Fanatiker auf der anderen Seite anstacheln, die seit Jahrzehnten behaupten, dass Spanien keine wirkliche Demokratie sei.