EU

Surfen ist ein Grundrecht

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Veröffentlicht am 11 Juni 2009

Das französische Verfassungsgericht (Conseil constitutionnel) hat soeben den repressiven Teil des Hadopi-Gesetzes zu illegalem Downloaden aus dem Internet für nicht verfassungskonform erklärt. Laut dem "Weisenrat" ist es nicht verfassungsgemäß einem Internet-Piraten seinen Internet-Zugang zu kappen, da Internet als Medium "am demokratischen Leben und der Meinungsfreiheit" Teil hat. Folglich ist "das Recht auf einen Zugang zu einem Online-Komunikationsdienst" nur durch einen Richterentscheid einschränkbar. Diese Bestimmung richtet sich nach einem vom EU-Parlament am 6. Mai beschlossenen Zusatzprotokoll zum Schutz der Grundrechte der Internetnutzer. "Eine Ohrfeige für die Regierung", kommentiert die konservative Tageszeitung Le Figaro.

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