Topless: in Spanien von öffentlichem Interesse

Veröffentlicht am 24 Juni 2009

In seinem Urteil vom 23. Juni entschied der spanische Oberste Gerichtshof, dass das Veröffentlichen von Oben-ohne-Fotos von Promis, z.B. im Falle einer Miss oder eines Models, durchaus "ein gewisses Interesse" und "eine Nachricht" für "freizügige" Medien in den Bereichen "Unterhaltung oder Showgeschäft" sein kann, berichtet El Periódico de Catalunya. Diese Entscheidung gibt dem Magazin Interviú recht, das nach der Veröffentlichung von Topless-Fotos von María Reyes, Miss Spanien 95, am Strand von Ibiza zu einer Zahlung von 30.000 € verurteilt worden war. "Eine Person des öffentlichen Lebens, die sich in der Öffentlichkeit zeigt, muß damit rechnen, dass sie gefilmt oder fotografiert werden kann und diese Bilder ohne ihre Einwilligung veröffentlicht werden", solange die Bilder den vom Gericht festgelegten Rahmen respektieren.

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