Am 4. Dezember erklärte das italienische Verfassungsgericht das im Jahr 2005 unter der Berlusconi-Regierung verabschiedete Wahlgesetz für verfassungswidrig.
Selbst Anhänger aus dem Berlusconi-Lager kritisierten den im Volksmund „Porcellum“ getauften Text wegen der Merheitsprämie für den Wahlsieger und den blockierten Wahllisten, wonach die Wähler keine Vorzugsstimmen mehr abgeben können. Für La Repubblica, erschüttert das Urteil die politische Landschaft Italiens. Staatspräsident Giorgio Napolitano werde sich vermutlich solange weigern, Neuwahlen auszurufen, bis ein neuer Text verabschiedet sei. Doch das erfordere einen schwierigen Kompromiss der ohnehin schon labilen Regierungskoalition.