In den Streit um massenweise Räumungsklagen spanischer Banken gegen ihre bankrotten Kunden kommt Bewegung. „Europa unterstützt die spanischen Richter beim Bremsen der Zwangsräumungen“, titelt El Economista. Damit reagiert die Zeitung auf eine Veröffentlichung des Europäischen Gerichtshofs tags zuvor: Die EU-Generalanwältin hatte betreffend eines Falls in Barcelona beantragt, dass Bankkunden mit Immobilienkrediten besser vor den Kreditinstituten geschützt werden müssen.
Die Klage betrifft einen Kunden der spanischen Bank Caixa Catalunya. Wie viele spanische Banken hatte diese dessen Wohnung beschlagnahmt, als er seinen Immobilienkredit nicht mehr zahlen konnte. Generalanwältin Juliane Kokott ist der Ansicht, das spanische Gesetz über Immobilienkredite – ein Gesetz von 1909 – sei unvereinbar mit dem EU-Recht. Es biete den Verbrauchern nicht genug Schutz gegenüber den Banken. Insbesondere sei es für sie fast unmöglich, ein Urteil des Pfändungsrichters über den missbräuchlichen Charakter der Pfändungsklauseln zu verlangen. Seit 2007 haben knapp 400.000 derartige Zwangsräumungen in Spanien stattgefunden.
Der EU-Gerichtshof dürfte sein Urteil nicht vor Anfang 2013 abgeben. Bis dahin liefern Kokotts Schlussanträge ein gewichtiges Argument für die Verfechter einer Gesetzesreform, angefangen beim Kollektiv spanischer Richter, die in dieser Frage sehr engagiert sind. Dazu El Economista:
Das Gericht folgt den Kriterien des Generalanwalts normalerweise fast immer, also könnte die endgütige Entscheidung den spanischen Richtern ein weiteres Instrument in die Hand geben, um die Zwangsräumungen zu bremsen.