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Sicherungsverwahrung – so nicht!

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Veröffentlicht am 8 Februar 2011

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„Richterin: Auch Mörder haben Rechte“. Während das Bundesverfassungsgericht ab heute über die Klagen von vier in Deutschland inhaftierten Männern gegen die Sicherungsverwahrung berät, druckt die Tageszeitung ein Interview mit einer ehemaligen deutsche Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Nach dem Willen der Richter soll Deutschland bis zu 100 Straftäter freilassen. Diese haben ihre Haft abgesessen, zum Teil auch eine Sicherheitsverwahrung, bleiben aber hinter Gittern, da sie als gefährlich gelten. Die rückwirkende Geltung der entsprechenden deutschen Gesetze ist laut den Straßburger Richtern illegal. „ Es geht um den Stand der Menschenrechtskonvention in Deutschland“, bemerkt die TAZ. Das Urteil wird erst einige Monate nach der Verhandlung verkündet.

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