„Die unsagbare Geschichte der Maulkorberlasse“ betiteltThe Independent die landesweit anhaltende Debatte um die meist von Reichen und Berühmten erwirkten gerichtlichen Verfügungen (super-injunctions), welche die Medien von der Veröffentlichung privater Details oder der Preisgabe von Identitäten abhalten sollen. Nachdem Twitter-User aber die 150.000 Pfund teure Knebelverfügung platzen ließen, die Fußballprofi Ryan Giggs aufgrund einer Affäre mit einem Modell erwirkt hatte, enthüllt die Londoner Tageszeitung, dass „zum Schutz der Identitäten von Berühmtheiten, Kindern und Privatpersonen in den vergangenen fünf Jahren 333 Maulkorberlasse bewilligt wurden“. Darunter: „28 Männer, denen man außereheliche Affären vorwirft und neun Fälle, in denen verurteilten Straftätern Anonymität gewährt wurde“, aber auch sieben Großunternehmen, die auf diese Weise die „Veröffentlichung von Anschuldigungen bezüglich ihrer Geschäftsangelegenheiten verhinderten“.
Nachdem Ryan Giggs' Anwälte nun ein Gerichtsverfahren gegen Twitter eingeleitet haben, lodert die Debatte um die Frage ‚Privatsphäre oder freie Meinungsäußerung?‘ erneut auf. In einem Brief an den Daily Telegraph beschreibt der ehemalige Vorsitzende der Press Complaints Commission (Presserat, der Beschwerden aufnimmt), Lord Wakeham, wie voreilig gerichtliche Verfügungen in Fragen der Privatsphäre erteilt werden. Wakeham bezeichnet das als „unhaltbar“ und fordert eine Änderung des britischen, 1998 verabschiedeten Menschenrechtsgesetzes, dessen Bestimmungen es den „Richtern erlauben, darüber zu entscheiden, was die Öffentlichkeit wissen darf, und was sie nicht erfahren solle“. Wakeham verlangt vom Parlament eine Gesetzesänderung, wodurch die Richter nur dann gerichtliche Maulkorb-Verfügungen verhängen können, wenn „der Staat oder seine Behörden beeinträchtigt werden“.