„Folterverbot verletzt, Abschiebung gestoppt“, titelt Die Pressezur Entscheidungdes österreichischen Verfassungsgerichtshofes, die Überstellung einer afghanischen Flüchtlingsfamilie nach Griechenland zu stoppen. Für das Gericht gewährleistet Griechenland das Asylverfahren nicht mehr und kann nicht als sicheres Drittland betrachtet werden. In Österreich ist das eine Premiere.Der Standard weistaber darauf hin, dass in anderen europäischen Ländern bereits ganz ähnlich verfahren wird. Das Wiener Blatt schreibt: „Großbritannien tut es. Die Niederlande tun es. Belgien, Norwegen und Dänemark tun es. Besagte fünf Mitgliedsstaaten des Europarats haben den dringenden Aufforderungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Straßburg bereits entsprochen. Sie widersetzen sich den Regeln der EU-weiten Dublin-II-Verordnung, die vorsieht, dass Flüchtlinge dort ihr Asylverfahren abwarten müssen, wo sie die Union zuallererst betreten haben.“ Dem Urteil eines Menschenrechts-Experten der Vereinten Nationen zufolge, ist das griechische Asylsystem zusammengebrochen. Flüchtlingen jeden Alters drohen sechs Monate Gefängnis. Die Bedingungen in den Lagern sind unmenschlich und lebensbedrohlich. Die Flüchtlinge sind durch das völlig überforderte Justizsystem dazu gezwungen, monatelang zu warten.
Die „griechische Asylkrise ist auch eine Bewährungsprobe für die EU“, schreibt Der Standard. Die 27 Mitgliedsstaaten müssen einen Mechanismus finden, der das Dublin-II-System „vermenschlich[t]“. In Deutschland prüft das Verfassungsgerichtseit dem 28. Oktober, ob Berlin das Recht hat, Flüchtlinge ohne weitere Prüfung in andere EU-Staaten abzuschieben. Seit 2009 hat das Karlsruher Gericht dreizehn Fälle, andere deutsche Verwaltungsgerichte mehr als 300 Fälle von Überstellungen nach Griechenland gestoppt. Das Urteil wird für 2011 erwartet.