Vatertag auf den Titeln der deutschen Presse. Ein von ledigen Vätern lange erwartetes Urteil zwingt Deutschland – dessen Gesetzgebung ihnen wenig Rechte zugesteht – seine Gewohnheiten zu ändern. Am 3. Dezember korrigierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Bestimmung, durch welche die Frau eines nicht verheirateten Paares alleine entscheiden darf, ob sie das Sorgerecht für ihr Kind mit dem Vater teilen will. "Diskriminierend", urteiltedas Straßburger Gericht. Deutsche Gerichte sollten "von Fall zu Fall" entscheiden. Für die Süddeutsche Zeitung ist dies "historisch". Denn der Richterspruch macht "Schluss mit der von überholten Feindbildern geprägten Diskriminierung aller ledigen Väter, […] und einem Idealbild der stets treusorgenden Mutter […], bei der ein Kind stets am besten aufgehoben sei". 2003 wollte das Bundesverfassungsgericht "nicht sehen, dass auch ledige Mütter Menschen sind, zu deren Handlungsmotiven bei und nach Trennungen nicht nur das Kindeswohl zählt".
Live | Wie weit ist der Europäische Green Deal?
mit
Veranstaltung ansehen >
|