Die Europäische Kommission will den Kampf gegen das organisierte Verbrechen verschärfen. Dazu stellte sie am 12. März in Brüssel eine entsprechende Regelung vor. Unter anderem soll die Beschlagnahmung von Vermögen aus Straftaten in den Mitgliedsstaaten vereinfacht werden. So sollen die Gelder zwielichtiger Herkunft noch vor einem Urteil eingefroren werden können. Die staatlichen Behörden können zudem selbst nach Verurteilung noch weiter über die Herkunft der Güter eines Kriminellen ermitteln. Schließlich sollen die Behörden Vermögen eines Verbrechers auch nach dessen Tod einfrieren können, oder wenn letzterer auf der Flucht oder krank ist.
Für Dagens Nyheter ist der Vorschlag der EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström zwar willkommen, um den transnationalen Kampf gegen das Verbrechen zu verstärken, doch bestehe auch die Gefahr einer Verletzung der Grundrechte:
Wenn man sicherstellen kann, dass ein Täter seiner Frau oder seinen Kindern Geld überwiesen hat, wird es möglich sein, dieses einzufrieren. Doch bleibt hier einiges im Unklaren und die Regelung könnte auch Unschuldige treffen. [...] Es wird zwangsläufig zu Irrtümern kommen. Und wer wird diese Menschen dann verteidigen?
Dagens Nyheter befürchtet, dass das sich bildende Justizsystem der EU im Begriff ist, „ein störendes Ungleichgewicht zugunsten von Polizei und Staatsanwaltschaft aufzubauen“.