Mit neun gegen sieben Stimmen hat Spaniens Oberster Gerichtshof "Sortu die Tür vor der Nase zugeschlagen“, meint Público. Die Nachfolgeorganisation der separatistischen Batasuna wurde wegen ihrer Kontakte zur Terrororganisation ETA verboten. Die Tageszeitung unterstreicht, dass Sortu "die Ideen der ETA weiter verfolgt.“ Demgegenüber erklärte die linksorientierte, separatistische Partei, dass sie an den anstehenden Kommunalwahlen am 22. Mai "auf andere Weise“ teilnehmen wolle, unter anderem mit Kandidaten auf den Listen einer legalen nationalistischen Partei. Für die baskische Tageszeitung El Correo habe Sortu sich "trotz ihrer Distanzierung von der Vergangenheit und der ETA“ zu "zurückhaltend“ gezeigt. Sie sollte "den Bruch mit der ETA klarer unter Beweis stellen“, um als "demokratisch glaubwürdig“ auftreten zu können. Sortu kann gegen das Urteil in den kommenden 30 Tagen Einspruch beim Verfassungsgericht einlegen.
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