Das ungarische Mediengesetz ist verfassungswidrig. Am 19. Dezember hat das ungarische Verfassungsgericht "mehrere Artikel abgewiesen, darunter jener, welcher Journalisten zwingen sollte, ihre Quellen preiszugeben und jener, der eine neue Medienaufsichtsbehörde schuf, um den Inhalt in den Print- und Onlinemedien zu regulieren, die nun eine "ausgewogene Berichterstattung" liefern müssen", berichten Les Echos. Das Mediengesetz war am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und wurde von der Europäischen Union, der OSZE und den Vereinten Nationen harsch kritisiert.
Doch ist diese "letzte Zuckung des Rechtsstaats" wirklich "ein Schlag für die Regierung des Autokraten Viktor Orbán"?, fragt die Süddeutsche Zeitung. Es ist nicht sicher, ob dieser Entscheid sich praktisch auswirken werde. Am kommenden 1. Januar tritt die neue ungarische Verfassung in Kraft, welche die Kompetenzen des Verfassungsgerichts beschneidet und die Reihen der obersten Richter mit Parteigängern der Orbán-Truppen auffüllt. "Es gilt als sicher, dass das jetzige Urteil dann ausgehebelt werden wird", schreibt die Tageszeitung aus München mit Sorge.
Zumal nur einen Tag nach dem Urteil dem Radiosender Klubradio, der als einziges Oppositionsradio im Land gilt, die Sendefrequenz entzogen wurde. Auf Beschluss des Medienrats, also jenem Organ, dessen Macht das Urteil einschränken will.