Am 6. Februar legte ein Ausschuss internationaler Experten der spanischen Regierung einen Bericht über Demokratie in Unternehmen vor. Der Ausschuss wurde ein Jahr zuvor von Spaniens Ministerin für Arbeit und Sozialwirtschaft, Yolanda Díaz, eingesetzt und formuliert in dem Bericht ehrgeizige Vorschläge, um den Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Mitsprache bei strategischen Unternehmensentscheidungen und Zugang zu Eigentum zu garantieren. Ermöglicht werden soll das mithilfe eines Indexes für die demokratische Entwicklung in Unternehmen sowie eines Bonus-Malus-Systems.
Aber können sich diese Vorschläge auch anderswo in Europa durchsetzen? Diese Frage stellt sich nicht zum ersten Mal. Auch ohne so weit zu gehen wie das spanische Komitee, rückt die Mitbestimmung – also die Beteiligung der Arbeitnehmenden an den Leitungsgremien von Unternehmen durch Vertreter*innen im Verwaltungs- oder Aufsichtsrat – in Krisenzeiten regelmäßig in den Fokus: sei es als Antwort auf das Misstrauen gegenüber der repräsentativen Demokratie, auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Finanzkrise von 2008, auf die Covid-19-Krise oder auf die unzureichende Anerkennung von systemrelevanten Berufen. Mitbestimmung soll ein Mittel sein, um dem zunehmend autoritären und ungebremsten kapitalistischen System Einhalt zu gebieten.
Ein Beispiel dafür ist das nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführte deutsche Modell. In Deutschland müssen Großunternehmen mit mehr als 2000 Beschäftigten ihren Aufsichtsrat paritätisch besetzen: 50% der Mitglieder sind Kapitaleigner*innen und 50% Arbeitnehmer*innen.
Dieser Aufsichtsrat muss alle strategischen Entscheidungen im Unternehmen bestätigen, beispielsweise im Falle einer Umstrukturierung. Er verfügt somit über weitreichende Befugnisse, auch wenn das letzte Wort bei den Aktionären liegt, deren Vertreter*innen den Aufsichtsratsvorsitzenden oder die Aufsichtsratsvorsitzende wählen, der oder die bei Stimmengleichheit die entscheidende Stimme hat.
Deutschland ist jedoch nicht das einzige europäische Land, das diese Form der Mitbestimmung umsetzt. Laut einer Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts (ETUI) von 2009, die unter 4.600 Arbeitnehmervertreter*innen in Führungsgremien durchgeführt wurde, waren 88 % von ihnen in Deutschland, Norwegen, Schweden, Dänemark oder Österreich tätig.
„Trotzdem war in den letzten Jahren keine überschwängliche Begeisterung für diesen Vorschlag zu spüren“, sagt die französische Philosophin und Soziologin Dominique Méda. Sie ist Expertin für Arbeitsfragen und Präsidentin des Institut Veblen, einem Thinktank, der sich für den ökologischen Wandel und eine sozial gerechte Wirtschaft einsetzt.
Wie also kann sich die Situation verbessern ? Der 2025 veröffentlichte ETUI- Bericht „Revisiting worker representation on boards. The forgotten EU countries in codetermination” liefert erste Antworten und gibt einen Überblick über die Länder, in denen Mitbestimmung wenig bis gar nicht praktiziert wird.
Unter der Leitung der Forscherin Sara Lafuente Hernández befasst er sich mit vier Gruppen: Länder ohne Mitbestimmungsgesetz, in denen jedoch eine Debatte darüber geführt wird (Belgien, Italien); Länder, in denen die Mitbestimmung eine begrenzte institutionelle Anerkennung genießt und in denen es entsprechende Praktiken gibt, die jedoch uneinheitlich sind (Griechenland, Portugal, Spanien); Länder, in denen die Mitbestimmung kürzlich eingeführt oder ausgeweitet wurde (Tschechische Republik, Finnland, Litauen); und schließlich Länder, in denen es zwar Erfahrungen mit Mitbestimmung im öffentlichen Sektor gibt, diese jedoch durch Neoliberalismus und Privatisierungen geschwächt wird (Irland, Polen).
Welche Schlussfolgerungen lassen sich daraus ziehen?
„Die Mitbestimmung ist in Europa weit verbreitet”, betont Sara Lafuente Hernández. Dass sie in einigen Ländern nicht stärker gefördert wird, liegt jedoch an der Bedeutung der unternehmerischen Freiheit, die mit der Verteidigung der Vorrangstellung der Aktionäre einhergeht. Das Unternehmen wird dabei als Eigentum der Aktionäre betrachtet, wie beispielsweise in Irland oder im Vereinigten Königreich.
„In Ländern, in denen es keine entsprechenden Gesetze oder deren Umsetzung gibt, greifen die Gewerkschaften auf andere Mittel zurück, um sich Gehör zu verschaffen und die Interessen der Arbeitnehmer*innen zu verteidigen. Sei es durch Tarifverhandlungen (auf Unternehmens- oder Branchenebene) oder durch kollektive Maßnahmen wie Streiks, Vollversammlungen usw. Sie können auch andere Prioritäten wie Löhne oder die Verbesserung der Arbeitsbedingungen haben, ohne direkt in die Unternehmensführung einzugreifen“, fasst Sara Lafuente Hernández zusammen.
So wie in Belgien oder Griechenland. In Italien und Frankreich „haben sich manche Gewerkschaften bisher nicht für Mitbestimmungsgesetze engagiert, weil sie den Arbeitgeber*innen die Verantwortung für die Arbeitsorganisation überlassen wollten", erklärt Dominique Méda.
Klar ist, dass die Mitbestimmung kein revolutionäres Projekt ist. Sie ist „eine reformistische Antwort auf das Problem der mangelnden Mitsprache der Arbeitnehmer*innen in einer kapitalistischen Wirtschaft“, erklärt Sara Lafuente Hernández. Im Deutschland der 1950er Jahre etablierte sich die Mitbestimmung als Mittel zur Befriedung der revolutionären Gewerkschaftsbewegung. Das bedeutet jedoch nicht, dass die Arbeitnehmer*innen nichts davon haben – ganz im Gegenteil. „Im globalen Finanzkapitalismus kann es für gewerkschaftliches Handeln sehr nützlich sein, mit dem CEO und den Vertreter*innen der Aktionäre in einem Rahmen zu diskutieren, in dem man im Vorfeld eines Entscheidungsprozesses über das Unternehmen die gleichen Informationen erhält wie sie“, betont die Forscherin.
In den letzten Jahren ist seitens der Wissenschaftler*innen jedoch eine Offensive für mehr Mitbestimmung zu beobachten, und „eine Reihe von Unternehmen stünde dem vielleicht auch gar nicht so ablehnend gegenüber“, meint Dominique Méda. Beispiele dafür sind die Workshops „Travail & démocratie“ von Thomas Coutrot und Alexis Cukier, die Arbeit von Olivier Favereau, der einen „Traité de codétermination“ (PUL, 2025) verfasst hat, die Agora DO.D.E.S (Dynamik und Organisation der wirtschaftlichen und sozialen Demokratie) oder Christophe Clercs Forschungsarbeit. Er schlägt vor, die Mitbestimmung zu einem europäischen Thema zu machen. „Es ist jedoch klar, dass der französische Arbeitgeberverband Medef radikal dagegen ist, ebenso wie der spanische”, erklärt Méda.
Zwar ist Mitbestimmung eine Form der Unternehmensführung, die es ermöglicht, Arbeitsplätze zu sichern sowie strukturelle Herausforderungen und die langfristige Entwicklung eines Unternehmens besser zu berücksichtigen, doch ist sie keine ausreichende Garantie. In Deutschland hat das Beispiel Volkswagen gezeigt, dass die Beschäftigten trotz Mitbestimmung die Umgehung des Abgasgesetzes nicht verhindert haben („Dieselgate“).
Die Mitbestimmung hat dazu geführt, dass sie der Unternehmensleitung freie Hand gelassen haben, um im Gegenzug Vorteile zu bekommen. „Das ist jedoch eine Ausnahme“, räumt Sara Lafuente Hernández ein. Sie ist der Ansicht, dass korporatistische Tendenzen verhindert werden können durch transparente Verfahren sowie eine bessere Koordinierung der Arbeitnehmervertretung. „Aber das ist immer eine Herausforderung, insbesondere in transnationalen Unternehmen, wo es immer mehr Zulieferer gibt, wodurch die Arbeit aufgesplittet wird.“
Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag zur Vereinfachung des Gesellschaftsrechts vorgelegt, um eine gemeinsame Regelung für die 27 EU-Mitgliedstaaten zu schaffen. Dieser sieht derzeit keinerlei Schutzmaßnahmen für das Arbeitsrecht vor, was sicher nicht zu mehr Demokratie in europäischen Unternehmen führen wird. In Ländern wie Spanien, wo sich die Regierung dazu verpflichtet hat, einen Verfassungsartikel zur Mitbestimmung der Arbeitnehmer*innen voranzutreiben, könnten die Entwicklungen jedoch in die richtige Richtung gehen.
„Vorausgesetzt, es gibt gesetzliche Verpflichtungen, die für einen Großteil der Unternehmen gelten, und einen echten politischen Willen, der gewährleistet, dass die Regelungen nicht aufgrund technischer Details verwässert werden“, meint Sara Lafuente Hernández. Denn genau das sei in Frankreich, Italien oder auch in Litauen passiert. „Es ist daher an der Zeit, Mitbestimmung in Unternehmen nicht nur zu einem europäischen Anliegen zu machen, sondern auch zu einem zentralen Wahlkampfthema für die Präsidentschaftswahlen 2027 in Frankreich.”
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