„Laut dem Richter sind Türken nicht dazu verpflichtet, sich“ in die niederländische Gesellschaft „zu integrieren“, berichtet Trouw auf ihrer Titelseite. Am Dienstag, den 16. August fällte das Utrechter Verwaltungsgericht (höchste Instanz der niederländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit) folgendes Urteil: „Die Integrationspolitik der Niederlande verstößt gegen eine EU-Konvention.“ Gemäß dem Integrationsgesetz 2007 müssen alle Einwanderer an (kostenpflichtigen) Kursen zur Sprache und Landeskultur teilnehmen und anschließend eine Prüfung ablegen, berichtet die Zeitung. Einige der Türken, die dieses Examen nicht schafften, mussten ein Bußgeld zahlen oder ihre Aufenthaltsgenehmigung wurde verweigert.
Nun dürfen Türken – ebenso wie alle anderen EU-Bürger – laut dem vom Richter angeführten Abkommen von Ankara (1963 zwischen der EU und der Türkei geschlossen) durch derartige Verpflichtungen aber nicht am Arbeiten oder Wohnen in der Union gehindert werden. Anstatt das Urteil des Hohen Gerichtshofs zu umgehen, erklärte der Außenminister, er spiele mit dem Gedanken, „eine altersunabhängige Schulpflicht“ einzuführen. Mit dieser müssen alle Bürger einen Mindestbildungsstand und alle in den Niederlanden beheimateten Menschen niederländische Sprachkenntnisse vorweisen.
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