The Daily Telegraph 15. September 2009.

Mach auf krank, der Chef zahlt

Veröffentlicht am 15 September 2009
The Daily Telegraph 15. September 2009.

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Gemäß eines neuen Entscheids des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EUGH) haben Arbeitnehmer nun das Recht, eine Neuzuteilung ihres gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaubs zu beantragen, wenn dieser durch Krankheit unterbrochen wird, so berichtetder Daily Telegraph. Der Entscheid ist eine neue Interpretation der europäischen Arbeitszeitrichtlinie, für den Fall von Francisco Pereda, einem Angestellten bei der Stadt Madrid, der sich kurz vor Beginn seines Jahresurlaubs verletzte und dessen Antrag auf Verschiebung des Urlaubs abgelehnt wurde. Arbeitsrechtsanwälte warnen, dies könne für Unternehmen mit "skrupellosen" Angestellten kostspielig werden, wenn diese "ihren Urlaubsanspruch aufbessern wollen, indem sie einfach behaupten, während des Urlaubs einen Schnupfen oder die Grippe zu haben". Der konservativen Tageszeitung zufolge beklagen sie weiter, dies könne "effektiv so interpretiert werden, dass man nur in der dem Arbeitgeber gehörenden Zeit krank sein kann, nicht in seiner eigenen".

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