Muslimische Mädchen dürfen nicht vom Schwimmunterricht befreit werden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet.
Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage einer 13-jährigen Schülerin in Frankfurt ab, die aus religiösen Gründen nicht am koedukativen schulischen Schwimmunterricht teilnehmen wollte.
Die Leipziger Richter entschieden, das Tragen eines „Burkinis“, eines Körper und Haare bedeckenden Ganzkörperbadeanzugs, sei zumutbar. Dieser sei eine „Kompromisslösung“ zwischen „dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag [und] der Religionsfreiheit“.
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