Hat der Staat rechtswidrig Schnüffel-Software benutzt, um gegen mutmaßliche Straftäter zu ermitteln? Die Frage stellt sich in Deutschland, nachdem in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitungder Chaos Computer Club (CCC) enthüllte, einen Trojaner geknackt hat zu haben, der von der Polizei illegal zum Ausspionieren privater Computer genutzt wurde.
Der “Bundestrojaner” kann mit richterlichem Beschluss zur Überwachung eines Computers wie auch zur Aufzeichnung von Gesprächen über Skype genutzt werden. Doch kann er auch über Fernsteuerung Daten ausleiten, Schadsoftware installieren, Dateien abfragen, ändern und manipulieren, sowie auf Mikrophon, Kamera und Tastatur zur Komplettüberwachung zugreifen. Besser noch: Der CCC, der die Software entschlüsselt hat, wirft den Behörden vor, eklatante Sicherheitslücken übersehen zu haben, die es auch Dritten einfach machen, auf die Daten zuzugreifen.
Die Meldung schlug wie eine Bombe in Deutschland ein, wo die Gesellschaft empfindlich über den Schutz der Privatsphäre wacht und das Bundesverfassungsgericht Überwachungsmethoden deutlich einschränkt. Die Landesregierungen von Bayern und Niedersachsen gaben an, den Trojaner 2009 genutzt zu haben, und die Presse fragt sich, ob es sich hier nun um einen “Skandälchen” oder eine ”Verfassungsverrat“ handele. Für die Süddeutsche Zeitung besteht kein Zweifel: Beim “Doppelagenten”, der Personal Computer in staatliche Spionageanlagen verwandele, handelt es sich sehr wohl “um eine neue Form der Staatskriminalität.”