Voxeurop community Initiative Wähler ohne Grenzen

Volle politische Rechte für EU-Bürger

Die im September 2020 von einer Gruppe von Erasmus-Studenten ins Leben gerufene Europäische Bürgerinitiative "Wähler ohne Grenzen" möchte EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland leben, ermöglichen, an regionalen und nationalen Wahlen sowie Referenden in ihrer Wahlheimat teilzunehmen. Außerdem soll ihr bereits bestehendes Stimmrecht bei Europa- und Kommunalwahlen gestärkt werden.

Veröffentlicht am 1 April 2021 um 12:10

Die jüngsten politischen Erschütterungen im Zusammenhang mit dem Brexit und der Wahl von Donald Trump, welche den Weg für alle künftigen Populist:innen geebnet haben, weisen auf ein Europa hin, welches dem Aufstieg populistischer Trends und autoritären Regierungen ausgeliefert ist.  

Während zu Beginn der Pandemie unkoordinierte nationale Alleingänge die Freizügigkeit ein Ende setzten und nun einer unsicheren Zukunft entgegensehen, unterstreicht die EBI, die das Wahlrecht der EU-Bürger:innen verteidigt, die Dringlichkeit, mit der unsere europäische Demokratien konfrontiert sind und schlägt Lösungen vor, um sie zu stärken.

Eine inklusive und pro-demokratische Initiative 

Der Grundsatz der Freizügigkeit, der der Europäischen Union und ihrer Bürger:innen so teuer ist, bleibt unglücklicherweise unvollkommen. Dies ist heutzutage ersichtlicher, da der Wunsch in ein anderen EU-Mitgliedstaat zu ziehen von mehr und mehr EU-Bürger:innen geteilt wird. Viele Hindernisse, wie zum Beispiel bürokratische und administrative Barrieren, verhindern für im Ausland lebende Bürger:innen eines anderen Staates von ihrem Wahlrecht in Kommunal- und Landtagswahlen Gebrauch zu machen. Viele von ihnen sind gezwungen sich zwischen ihrer Mobilität und ihrer Bürger:innenrechte zu entscheiden.  

“Ich bin seit 18 Jahren in Spanien wohnhaft und zahle seither Steuern in Spanien, aber ich habe kein Mitspracherecht bei den Ausgaben, die wir tätigen, weil ich kein Wahlrecht habe. Mir gehört hier ein Haus, ich führe hier ein Geschäft und ich habe keinen Besitz in den Niederlanden, aber ich habe dort das Wahlrecht. Also ja, es ist an der Zeit, dass wir etwas dagegen tun.” Dies ist nur einer der vielen Geschichten von über 14 Millionen EU-Bürger:innen, die in einem anderen EU-Land leben. 

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Obwohl mobile EU-Bürger:innen ihre Steuern zahlen, ihre Kinder in dieselbe Schulen senden und dieselben Dienstleistungen in Anspruch nehmen wie ihre nationalen Nachbar:innen, sind sie keine vollständigen und gleichwertigen Mitglieder:innen der Gesellschaft, in der sie leben. Dennoch erscheint es logisch, dass sie das Recht haben, auf der regionalen und nationalen politischen Bühne vertreten zu sein, gemäß den Prinzipien “keine Besteuerung ohne Repräsentation” und “eine Person, eine Stimme”, die von der Initiative verteidigt werden.  

Das Team von “Wähler:innen ohne Grenzen” ist daher überzeugt, dass die derzeitigen EU-weiten Rechte nicht mehr ausreichen und reformiert und erweitert werden müssen. Wäre dies der Fall gewesen für die in Großbritannien lebenden 3,7 Millionen EU-Bürger:innen und für die 1,3 Millionen britischen Bürger:innen, die in anderen EU-Staaten leben, hätte der Brexit im Referendum von 2016 vielleicht nicht stattgefunden. Es sei daran erinnert, dass 17,4 Millionen Bürger:innen für den Brexit und 16,1 Millionen dagegen gestimmt und am Ende nur eine Million Wähler:innen den Unterschied gemacht haben. Außerdem erscheint es nicht legitim, die Bürger:innen, die von der Entscheidung, die EU zu verlassen, am unmittelbarsten betroffen sind, auszuschließen. 

Leider ist Großbritannien aber nicht der einzige Staat in diesem Fall: Fünf EU-Länder entziehen ihren Bürger:innen nach einer gewissen Zeit im Ausland weiterhin das Wahlrecht. 

Wähler:innen ohne Grenzen, wie alle EBIs, hat ein Jahr Zeit, um eine Million Unterschriften von EU-Bürger:innen zu sammeln, damit diese drei Hauptanliegen bei der Europäischen Kommission diskutiert werden können:

  • Eine automatische Anerkennung von EU-Bürger:innen als Wähler:innen dort, wo sie ihren Wohnsitz haben und die Beseitigung von Hindernissen für die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts.
  • Das allgemeine Wahlrecht als Grundrecht und europäischen Leitwert zu erneuern. EU-Bürger:innen sollten sich aussuchen können, ob sie in dem Land ihres Wohnsitzes oder in ihrem Heimatland für jegliche Wahlen und Volksentscheide abstimmen. 
  • Die Auswirkungen dieser allgemeinen Wahlrechtsmaßnahmen, die sie auf EU-Bürger:innen haben, zu untersuchen und zu schauen wie Drittstaatsangehörige einbezogen werden können. 

👉 Die Voters Without borders EU-Bürger:innen


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