Flüchtlinge dürfen nicht in ein EU-Land abgeschoben werden, in welchem ihnen "unmenschliche oder erniedrigende Behandlung droht", berichtet die Tageszeitung. Dies ist die Folge einer Entscheidungdes Europäischen Gerichtshofs, der sechs Flüchtlingen aus Afghanistan, dem Irak und Algerien Recht gab, die über Griechenland in die EU gekommen sind, aber erst in Großbritannien und Irland Asyl beantragt hatten. Nach geltendem EU-Asylrecht Dublin-II-Verordnung ist aber das Eintrittsland, über welches die Flüchtlinge eingereist sind, für das Asylverfahren zuständig. Die Flüchtlinge wurden also erneut nach Griechenland überführt, wo de Bedingungen als katastrophal gelten.
Unter Berufung auf die EU-Grundrechte-Charta stellte das Gericht somit diese Regelung in Frage. Da im Jahr 2010 rund 90 Prozent aller Flüchtlinge über Griechenland in die EU gekommen sind, urteilte das Gericht, dass "es griechischen Behörden tatsächlich unmöglich ist, den Zustrom zu bewältigen", notiert sie TAZ, was die Lage der Flüchtlinge oft unerträglich mache und die Abwicklung des Verfahrens unnötig hinauszögere. Aus diesem Grund, sagte das Gericht, könnten London und Dublin nicht die Risiken einer Anschiebung der Flüchtlinge nach Griechenland ignorieren.
Mit dem Urteil erklärte der EuGH es zur Pflicht, "den Asylantrag in jenem Land prüfen zu lassen, in dem der Flüchtling sich aktuell aufhält", erklärt das linksliberale Blatt und präzisiert, dass "Bundesregierung sich nach wie vor gegen eine generelle Änderung des Dublin-Systems wehrt."
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