Das Europäische Parlament hat am 12. September eine Resolution verabschiedet, die das EU-Visumsrecht (539/2001) abändert. Dies als Reaktion auf die Visumspflicht, die manche Länder – insbesondere die Vereinigten Staaten und Kanada – für Bürger bestimmter EU-Länder wie Bulgarien, Zypern, Polen, die Tschechische Republik oder Rumänien nach wie vor aufrechterhalten, während die Angehörigen dieser Staaten doch innerhalb der EU keiner Visumspflicht unterliegen, so berichtet Jurnalul Naţional. Die rumänische Tageszeitung erklärt:
Die EU wird somit die Visumspflicht für amerikanische und kanadische Staatsangehörige wieder einführen können, für den Fall, dass Washington und Ottawa nicht auf die Visumspflicht für EU-Bürger verzichten. Die Änderung tritt 24 Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft.
Vier Jahre nach dem Inkrafttreten wird die EU eine erste Beurteilung des neuen Mechanismus vornehmen, erläutert Jurnalul Naţional.
Der Beschluss der EU-Abgeordneten führt auch die Möglichkeit ein, die Visumsfreiheit „als letztes Mittel“ für Länder aufzuheben, deren Staatsbürger sechs Monate lang massiv nicht gerechtfertigte Asylanträge gestellt haben. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen die Änderungen noch ratifizieren. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung schreibt:
Vor allem die Bundesregierung hatte sich für diese Änderung der europäischen Visaregeln eingesetzt, um Asylmissbrauch aus Ländern des westlichen Balkans zu begegnen [...] Das ist in Deutschland derzeit vor allem bei Serbien, Mazedonien und Bosnien der Fall, deren Bürger die visumsfreie Einreise nutzen, um einen Asylantrag zu stellen.
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