Das Bundesverfassungsgericht hat am 23. April ein „Grundsatzurteil zur Anti-Terror-Datei“ gefällt und eine „strikte Trennung“ festgeschrieben: In Zukunft müssen Polizei- und Nachrichtendienste in Deutschland grundsätzlich getrennt arbeiten.
Nach Meinung der Karlsruher Verfassungsrichter stellt der Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst (BND), Militärischem Abschirmdienst (MAD) und der Polizei einen „besonders schweren Eingriff in die Rechte Betroffener“ dar und sei „deshalb nur ausnahmsweise zulässig“.
In den Augen der Richter stellt die „Anti-Terror-Datei“ eine solche Ausnahme dar, auch wenn Teile davon verfassungswidrig seien, insbesondere die in der Datei enthaltenen Informationen über die Kontaktpersonen möglicher Terroristen.
In der gemeinsamen Datensammlung von insgesamt 38 deutschen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten, die es seit 2006 gibt, sind derzeit rund 17.000 Personen gespeichert, die als potentielle Terroristen angesehen werden.