Rumäniens Regierung legt dem Parlament heute ein Gesetzesvorschlag zur Rückgabe von Eigentum vor, das unter dem kommunistischen Regime (1945-1989) beschlagnahmt wurde. Für diesen Text, über den ohne Aussprache abgestimmt wird, übernimmt es die volle Verantwortung.
Mit diesem Gesetzesentwurf reagiert Rumänien auf die Forderung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Der Gesetzestext sieht vor, dass Eigentümern, deren Immobilien nicht zurückgegeben werden können, Punkte angerechnet werden, die dem Wert der verlorenen Objekte entsprechen. Diese Punkte können sie anschließend entweder bei Auktionen geltend machen, die der Staat ab dem 1. Januar 2016 organisieren wird, oder ab 1. Januar 2017 gegen Bargeld eintauschen. Die Entschädigungszahlungen erfolgen in den darauffolgenden sieben Jahren.
Das Wirtschaftsblatt befürchtet, dass diese Maßnahme die Spekulationsblase zu neuem Leben erwecken könnte, die Rumänien bereits seit dem Jahr 2000 belastet.
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