Der deutsche Bundestag muss laut Bundesverfassungsgericht mehr in die Verhandlungen auf europäischer Ebene eingebunden werden. Damit wurde die Bundesregierung zum dritten Mal in drei Jahren vom Gericht abgemahnt.
Am 18. Juni gaben die Richter in Karlsruhe der Klage einer Abgeordneten der Grünen recht, dass die Parlamentarier nicht ausreichend über die Verhandlungen zum permanenten Euro-Rettungsschirm ESM informiert worden seien. Ab jetzt, schreibt der Spiegel:
muss die Bundesregierung laut einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil das Parlament künftig so früh wie möglich über internationale Verhandlungen wie etwa zum Euro-Rettungsschirm ESM informieren und dem Bundestag eine Mitwirkung daran ermöglichen. Zur Begründung hieß es, die stärkere Einbindung des Parlaments in solche Verträge diene als Ausgleich für die Verschiebung von [politischen und juristischen][Kompetenzen zugunsten der Europäischen Union.
Eine ähnliche Position hatte das Bundesverfassungsgericht bereits zur Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon eingenommen, sowie letzten September in der Debatte um den europäischen Stabilitätsmechanismus.