Am 27. August hat das Landgericht Hannover entschieden, die Anklage auf Vorteilsnahme gegen den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (2010-2012) zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen.
„Erstmals muss sich mit Christian Wulff ein ehemaliger Bundespräsident wegen des Verdachts der Vorteilsannahme vor Gericht verantworten“, berichtet Der Tagesspiegel.
Wulff wird vorgeworfen, einem Bekannten – den Filmmanager David Groenewold – gestattet zu haben, einen Teil der Kosten seiner Hotelunterbringung, einen Babysitter sowie die Kosten während seines Besuchs des Münchener Oktoberfests im Jahr 2008 zu übernehmen, als Wulff noch Ministerpräsident Niedersachsens war. Im Gegenzug soll sich Wulff beim Siemenskonzern für die finanzielle Unterstützung eines Filmprojekts von Groenewold eingesetzt haben.
Für die Vorteilsnahme könnte Wulff, der im Februar 2012 zurückgetreten war, zu bis zu drei Jahren Haft oder einer Geldstrafe verurteilt werden, fügt die Tageszeitung hinzu.
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