„Manch einer glaubt, dass Schreibtischarbeit nicht mit Gesundheits- und Sicherheitsproblemen verbunden ist. Doch das ist absolut nicht der Fall!“ Marianne Vind, dänische Europaabgeordnete, wird sich mit dem neuen strategischen Rahmen der EU-Kommission für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auseinandersetzen. Ihren Bericht wird sie dem Europäischen Parlament im Jahr 2022 vorlegen. Eine schwierige Aufgabe für die Sozialdemokratin. „Einsamkeit und Stress sind während des Lockdowns zur Realität von Beschäftigten im Home-Office geworden. Außerdem führen gewisse Beschäftigungen auch noch heute dazu, dass Beschäftigte schmerzhafte Körperbewegungen ausführen müssen. Ganz zu schweigen von krebserregenden Stoffen, die noch aufzulisten sind, um eine umfassende Übersicht über die Risiken zu erstellen.“
Eine Zahl veranschaulicht diese triste Realität. Nach Angaben der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) werden in der Europäischen Union jedes Jahr mehr als 120.000 berufsbedingte Krebserkrankungen registriert. Das bedeutet, dass Millionen von Arbeitnehmern in der EU – von der Krankenschwester und dem Feuerwehrmann über die Reinigungskraft bis hin zum Handwerker – am Arbeitsplatz tödlichen krebserregenden, erbgut- und fortpflanzungsschädigenden Stoffen ausgesetzt sind und damit ihr Leben gefährden.
Im Laufe der Jahre hat die Europäische Kommission die Veränderungen in der Wirtschaft in ihrem mehrjährigen „strategischen Rahmen“ berücksichtigt. Diese von Dienstleistungen und KMU dominierte Wirtschaft in einem technologisch verbesserten Umfeld gilt als Quelle neuer Risiken sowohl für die Psyche und das Sozialverhalten als auch für den Bewegungsapparat. „Diese Risiken entstehen auch dadurch, dass Kleinst- und Kleinunternehmen heute von Personen geleitet werden, die sich kaum mit der Problematik des Arbeitsschutzes auseinandersetzen.
Der Schutz für Arbeitnehmer ist spärlich, denn auf diesem Gebiet herrscht großes Unwissen“, erklärt David Walters, emeritierter Professor an der Cardiff School of Social Sciences, „außerdem entfällt mit der Einführung neuer Arbeitsweltplattformen auch das klassische Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Es ist nicht länger eindeutig, wer wofür zuständig ist. Das gilt auch für Versorgungsketten, für die der ursprüngliche Auftraggeber verantwortlich ist“. Diese Entwicklungen stellen eine wahre Herausforderung für die Arbeitsaufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten dar.
David Walters hat an einem kürzlich vom Europäischen Gewerkschaftsinstitut (EGI) veröffentlichten Bericht mitgewirkt, der einen Überblick über die Mittel gibt, die zur Durchsetzung der bereits bestehenden Verpflichtungen für Unternehmen eingesetzt werden. Dabei stützt sich der Bericht auf Untersuchungen der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Offenbar unterstützt die EU ein gezieltes Eingreifen der Arbeitsaufsichtsbehörden mit angemessenen Sanktionen, aber auch mit der Entwicklung innovativer Kommunikationstools und einem Austausch mit anderen Ländern über bewährte Verfahren.
Nach Ansicht der Verfasser des Berichts gibt sich die EU jedoch nur mit den wichtigsten Grundsätzen zufrieden, die in der Umsetzung durch die Marktlogik eingeschränkt werden. Diese tendiert seit mehreren Jahrzehnten zu einer „Rationalisierung“ der Gesetzgebung und zu einer Entlastung der Bürokratie für Unternehmen. „Dieser Neoliberalismus entzieht den Arbeitsaufsichtsbehörden die für ihre Arbeit benötigten Mittel“, bedauert Marian Schaapman, Leiterin des EGI-Referats Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. „Das hat zur Folge, dass ein Arbeitsaufsichtsbeamter ein Unternehmen im Durchschnitt nur alle dreißig Jahre prüfen kann“.
Die politischen und wirtschaftlichen Faktoren, die Veränderungen in der Arbeitswelt verursachen, werden von den europäischen Institutionen allerdings nicht in Frage gestellt. Infolgedessen, so die Autoren des EGI-Berichts, werden die Ursachen für arbeitsbedingte Risiken und entsprechende Mittel zur Prävention nur „ansatzweise“ berücksichtigt. Da die Arbeitsaufsichtsbehörden nicht in der Lage sind, eine große Anzahl von Unternehmen zu erreichen, setzen sie nun darauf, Unternehmen zu informieren, sie zur freiwilligen Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften zu bewegen, und dadurch das Risiko von Sanktionen zu verringern.
Die Forschung zeigt jedoch, dass „behördliche Überprüfungen, auf die Empfehlungen oder sogar Sanktionen folgen, Unternehmen erfolgreich abschrecken und Verletzungen am Arbeitsplatz verringern". Marian Schaapman ist der Meinung, dass „ein Gleichgewicht zwischen Sanktionen und milden Maßnahmen, wie Informationskampagnen für Arbeitgeber, hergestellt werden muss. Doch diejenigen, die sich wiederholt nicht an die Vorschriften halten, müssen sanktioniert werden. Auch das Risiko für die Verhängung von Geldstrafen sollte hoch sein. Es muss eine Zuckerbrot-und-Peitsche-Strategie verfolgt werden.“ Um die Einhaltung der Vorschriften und die Überprüfungen zu optimieren, wurde in den Vorschriften ein Ansatz entwickelt, der auf Risikoanalysen basiert: Risikoreiche Tätigkeiten – wie die Landwirtschaft, das Baugewerbe oder die Schwerindustrie – werden von der Arbeitsaufsichtsbehörde vorrangig geprüft.
Dennoch kann eine Tätigkeit, die heute kein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellt, schon morgen für Arbeitnehmer gefährlich sein. „In einigen Ländern haben die Arbeitsaufsichtsbehörden eine grobe Risikobewertung vorgenommen: Die Schwerindustrie wurde als riskant eingestuft, Büroarbeit dagegen nicht", bedauert David Walters. „Das ist völlig falsch, denn auch Büroarbeit kann ein erhöhtes Risiko darstellen. Doch solche Arbeitgeber wissen genau, dass sie nicht von den Behörden überprüft werden.“ Kritiker sehen den risikobasierten Ansatz als ein weiteres Beispiel der ungeregelten Einhaltung von Vorschriften. Der Staat sei nur unzureichend beteiligt und man verlasse sich auf Selbstkontrolle und auf den Austausch bewährter Standards.
Die EU jedoch nur mit den wichtigsten Grundsätzen zufrieden, die in der Umsetzung durch die Marktlogik eingeschränkt werden
Das ist umso bedauerlicher, als das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ohnehin schon unausgeglichen ist und der gewerkschaftliche Organisationsgrad in einigen Mitgliedstaaten verschwindend gering ist, was Arbeitnehmern jegliche Chance nimmt, sich Gehör zu verschaffen. Die Forschung und der „strategische Rahmen“ der EU beteiligen die Gewerkschaften an der Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz. Ihre Beteiligung bleibt mit rein informativen Aufgaben jedoch nach wie vor herkömmlich. Auch andere Arbeitnehmerorganisationen wie „Zentren für Arbeitsmigration, Zentren für junge Arbeitnehmer, Zentren für Arbeitnehmerschutz und Rechtsberatungsstellen für Arbeitnehmer können ihren Beitrag zu den Überprüfungen und zur Einhaltung der Vorschriften leisten“ und sollten daher berücksichtigt werden. Allerdings hat sie die EU bei der Erarbeitung ihrer mehrjährigen Strategien außer Acht gelassen.
Wie können wir also die Schwachstellen bei der Einhaltung der Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz ausbessern? Um sich den neuen Arbeitsstrukturen anzupassen, müssen Aufsichtsbehörden modernisiert werden. Zum Beispiel bei der Rückverfolgung der Verantwortlichkeiten in den Versorgungsketten. Der Druck des Marktes hinsichtlich der Einhaltung von Sozialstandards ist ebenfalls ein gutes Druckmittel: Versorgungsketten ist ihr Image sehr wichtig, weshalb sie in der Öffentlichkeit nicht mit einer Verletzung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Verbindung gebracht werden wollen. So brachte im Jahr 2013 der Einsturz eines Gebäudes in Bangladesch Marken wie Gap, Benetton, C&A und Mango in Verlegenheit, die dort zu geringen Kosten ihre Kleidungsstücke herstellen ließen. Der internationale Druck führte dazu, dass Marken und Vertreiber ein Abkommen zum Brand- und Gebäudeschutz für Fabriken in Bangladesch unterzeichneten, das sie bisher verschmäht hatten.
Generell plädiert Marian Schaapman für eine Verlagerung der Verantwortung. Ihrer Ansicht nach kann die Umsetzung und Einhaltung in erster Linie in der Verantwortung der Mitgliedstaaten liegen, dennoch ist eine wesentlich stärkere Orientierung der EU-Politik erforderlich. „Heute herrscht jedoch in den meisten Mitgliedstaaten eine neoliberale Politik vor, die nicht zu Europas Vorstellung von Sozialwesen passt“, führt sie weiter aus, „die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer sind jedoch nicht käuflich, sondern ein grundlegendes Menschenrecht“.
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Seit den 1980er Jahren und der Finanzialisierung der Wirtschaft haben uns die Akteure der Finanzwirtschaft gelehrt, dass sich hinter jeder Gesetzeslücke eine kurzfristige Gewinnmöglichkeit verbirgt. All das und mehr diskutieren wir mit unseren Investigativ-Journalisten Stefano Valentino und Giorgio Michalopoulos. Sie haben für Voxeurop die dunklen Seiten der grünen Finanzwelt aufgedeckt und wurden für ihre Arbeit mehrfach ausgezeichnet.
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