Spaniens Regierung bereitet eine Justizreform vor, berichtet El País. Laut Zeitungsbericht sollen die spanischen Gerichtshöfe auf diese Weise daran gehindert werden, Verbrechen wie Genozide zu verhandeln, die außerhalb Spaniens stattgefunden haben.
Dieser Beschluss wurde im Zuge der Haftbefehle gefällt, die der spanische Nationale Gerichtshof am 19. November gegen den ehemaligen chinesischen Präsidenten Jiang Zemin und den früheren Ministerpräsidenten Li Peng erlassen hatte. Die Grundlage für dieses Urteil bildete die Klage wegen mutmaßlicher Verantwortlichkeit beim Völkermord gegen das tibetanische Volk, die von einem in Spanien eingebürgerten Tibeter vorgebracht wurde.
Sollte die Reform durchgebracht werden, können zukünftige Klagen nur dann angenommen werden, wenn das Opfer zum Zeitpunkt des Verbrechens bereits die spanische Staatsangehörigkeit besessen hat. Darüber hinaus wird der Ministerrat das Recht haben, sein Veto einzulegen, wenn dies im „Interesse der Allgemeinheit” ist, fügt die Tageszeitung hinzu:
Die spanische Regierung ist nicht bereit, hinzunehmen, dass die universelle Gerichtsbarkeit der spanischen Gerichtshöfe die diplomatischen und wirtschaftlichen Beziehungen mit anderen Ländern gefährdet, und ganz besonders nicht mit solchen Schwergewichten wie China.
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