Analyse EUROPÄISCHES MIGRATIONS- UND ASYL-PAKET #1

Die Anwälte der Asylsuchenden prangern eine„gravierende Erosion der Rechte“

Wenn die Vorschläge der Europäischen Kommission im jüngsten Migrations- und Asyl-Paket angenommen werden, wird dies Folgen für das Leben und die Arbeit verschiedener Personengruppen haben. Vier von ihnen werden in dieser Artikelserie behandelt, beginnend mit Asyl- und Einwanderungsanwälten.

Veröffentlicht am 26 November 2020 um 16:35

Dominique Andrien hat mich bereits gewarnt: Wie viele Asyl- und Einwanderungsanwälte hat er noch nicht die Zeit gehabt, sich vollständig in die Lektüre des Europäischen Migrations- und Asylpakets zu vertiefen, den die Europäische Kommission am 23. September vorgelegt hat. Dominique Andrien besitzt eine Anwaltskanzlei in Lüttich, Belgien, und begann seine Karriere vor dreißig Jahren. Damals geschah „es selten, dass Anwälte sich auf europäisches Recht beriefen“. Doch obwohl dieses Recht heute allgegenwärtig ist, werden die Vorteile, die es mit sich gebracht hat - insbesondere bei der Verteidigung der Grundrechte von Ausländern - von den Regierungen und nationalen Behörden nicht ausreichend berücksichtigt. Dies gilt umso mehr, als die Mitgliedstaaten über den Rat der Europäischen Union versuchen, in Verordnungen und Richtlinien politische Prioritäten einzubringen, die zunehmend unvereinbar mit den Grundrechten sind, die eigentlich zu den Fundamenten der EU gehören. Deshalb stößt jeder neue Kommissionsvorschlag, der das Ergebnis eines Minimalkompromisses zwischen den Mitgliedstaaten ist, bei Juristen auf Misstrauen.

Tristan Wibault, ebenfalls belgischer Staatsangehöriger, gehört zu letzteren. „Ich warte ab, was mit diesen Vorschlägen geschieht, aber sie scheinen im Einklang mit dem zu stehen, was es bereits gibt“, erklärt er und fügt hinzu: „Was wir in den letzten Jahren gesehen haben, ist die Vervielfachung der differenzierten Verfahren und die Vermehrung der Fälle, in denen die Rechtsmittel-Fristen verkürzt werden.“ Das Paket schlägt vor, die Einspruchsfristen weiter zu verkürzen, insbesondere im Zusammenhang mit Asylverfahren an der Grenze.

Das Hotspot-Konzept

Der Fokus auf die Grenzen ist einer der Aspekte, der die italienische Anwältin Anna Brambilla, Mitglied der ASGI (Verein für juristische Studien zur Einwanderung), am meisten beunruhigt. Wie Griechenland dient Italien als Laborversuch für das Hotspot-Konzept, dessen Auswirkungen auf die Rechte der Menschen Anna Brambilla bekannt sind: „Früher konnten rechtliche Informationen direkt in Besprechungen und Sitzungen vermittelt werden. Inzwischen ist das nicht mehr möglich. Folglich mussten wir neue Kommunikationsformen mit den Personen erfinden, oft auf informelle Art und Weise. Die Herausforderung ist, ihren oft inoffiziell geäußerten Wünschen Geltung zu verschaffen, insbesondere im Hinblick auf die Formalisierung eines Schutzgesuchs.“

Im jüngsten Vorschlag der Kommission werden Hotspots zu einem Pfeiler der europäischen Asyl- und Einwanderungspolitik und bilden den Rahmen für ein groß angelegtes Auswahlverfahren der Menschen, die an den Außengrenzen der Union ankommen. „Alles würde dann hinter verschlossenen Türen stattfinden, zu denen die Anwälte keinen Zugang hätten. Und das würde die Verteidigungsrechte zunehmend einschränken“, prangert Anna Brambilla ohne zu zögern an.

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Ihrer Meinung nach gibt es eine weitere Neuerung des Textes, „die nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern vor allem im Hinblick auf die historische Entwicklung des Asylrechts schockierend ist: Die immer gründlichere Prüfung der Anspruchsberechtigung - anstatt der Fundiertheit - von Anträgen auf internationalen Schutz. Bisher diente die italienische Verfassung als Schutzwall gegenüber dieser allmählichen Erosion der Rechte, die bereits in Griechenland zu beobachten ist.“

„Nach 2015 sahen wir deutlich, dass wir eine neue politische Phase betraten. Die Frage der Einwanderung wurde viel hitziger angegangen, und die Richter sind in Deckung gegangen.“

Tristan Wibault

Die Rechtsanwälte Tristan Wibault und Pierre Robert haben 2018 vor dem - in diesem Fall belgischen - Verfassungsgericht im Namen der französisch- und deutschsprachigen Anwaltskammer und sieben gemeinnützigen Vereinen eine Nichtigkeitsklage eingereicht. In dieser noch anhängigen Klage bemängeln die Rechtsmittelführer die äußerst komplizierten Verfahren, die zu kurzen Berufungsfristen und die mangelhaften Verfahrensgarantien, die sich aus der Umsetzung von zwei europäischen Richtlinien von 2013 über Anträge auf internationalen Schutz in belgisches Recht ergeben.

Die Rolle des EU Gerichtshofs

Es stimmt zwar, dass die Verfassungen der Mitgliedstaaten als Bollwerk gegen die „gravierende Erosion der Rechte“ dienen können, die auf europäischer Ebene gefördert wird, aber die Anwälte wenden sich auch an den Europäischen Gerichtshof, erklärt Anna Brambilla. Sie hoffen, dass dieser ihre Auslegung des Gemeinschaftsrechts gegenüber weniger aufgeschlossenen Gerichten und Verwaltungen bestätigt. „Wir haben mehrere Urteile gesehen, die sich sehr positiv auf die Prüfung von Asylanträgen ausgewirkt haben. Ich denke zum Beispiel an das Urteil von 2013 zum Schutz von Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung“, berichtet Tristan Wibault. Dominique Andrien betont wiederum die Bedeutung der Rolle, die der Gerichtshof der EU spielt, wenn er versichert, dass das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf (Artikel 47 der Charta der Grundrechte der EU) fester Bestandteil des Unionsrechts ist.

Für Andrien ist das Problem, dass „die Gesetzgebung nur selten in Übereinstimmung mit den Aussagen des Gerichtshofs geändert wird“. Die Mitgliedstaaten stellen sich taub und beharren darauf, „abwegige, verzerrte und repressive“ Politiken und Verfahren einzuführen, beanstandet Anna Brambilla. Tristan Wibault macht sich seinerseits Sorgen um einen weiteren Trend am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: „Einige der jüngeren Urteile sind äußerst vorsichtig, revidieren Dinge, die als selbstverständlich galten, oder sind viel weniger lesbar. Ich glaube, dass die Richter nicht immun gegen den allgemeinen politischen Kontext sind. Nach 2015 sahen wir deutlich, dass wir eine neue politische Phase betraten. Die Frage der Einwanderung wurde viel hitziger angegangen, und die Richter sind in Deckung gegangen. Eine Entscheidung des Gerichtshofs, die ich persönlich unglaublich finde, ist die Weigerung, die Rechtmäßigkeit des Abkommens zwischen der EU und der Türkei zu prüfen. Das ist ausgesprochen frustrierend, aber hoffentlich ist es nur eine Phase.“

Frustration ist das vorherrschende Gefühl bei den drei Anwälten. Anna Brambilla glaubt, dass „wir bei unserer Arbeit immer mehr zwischen europäischen Verfahren (die dazu neigen, dass alles immer schneller geht und hinter verschlossenen Türen stattfindet) einerseits und sehr langsamen nationalen Verfahren (welche die Menschen erdrücken) andererseits, stecken werden“. Diese Befürchtung teilt Dominique Andrien: „Den Anwälten werden immer kürzere Fristen auferlegt, während die Verwaltung und die Gerichte die Fristen nie einhalten. Es ist absolut notwendig, die Wirkungsweisen der Verfahren zu verbessern. Wir müssen die Befugnis haben, direkte Verfügungen zu erlassen, um den Staat zur Einhaltung von Fristen und Gerichtsentscheidungen zu zwingen. Belgien wurde jüngst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt, weil es 2017 Sudanesen zurückgeführt hatte, obwohl ein Richter ihre Abschiebung verboten hatte. Wenn die Verwaltung nicht die gerichtlichen Anordnungen befolgt, wie soll es dann weitergehen?“

Zwar sind diese Anwälte frustriert, aber keinesfalls fassungslos. Derartige Angriffe von politischen Verantwortungsträgern sind sie längst gewohnt, versichert Andrien. „Seit 2010 hat die belgische Verwaltung schon mindestens dreimal an den Präsidenten meiner Anwaltskammer geschrieben, um sich über meine Berufungen zu beschweren“, schmunzelt Andrien. „Aber Einschüchterungen kümmern mich nicht. Im Gegenteil! Sie bestätigen mich in dem Gedanken, dass ich meine Arbeit gut mache.“

Lesen Sie die anderen Artikel der Serie.

In Zusammenarbeit mit der Heinrich Böll Stiftung – Paris


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